Versicherungsvermittler sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler - § 59 (1)
VVG
• Versicherungsvertreter - § 59 (2) VVG
Versicherungsvertreter ist, wer von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen, oder von einem/mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln
oder abzuschließen (Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter).
Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens.
• Versicherungsmakler - § 59 (3) VVG
Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem
Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden
als dessen Sachwalter und Interessenwahrer!
Ich freue mich auf Sie
Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU
Theobaldstr. 11 A
65468 Trebur
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