Sachbezug - Urteil des Bundesfinanzhof vom 14.04.2011, AZ: VI R 24/10. Dem Urteil kann nicht eindeutig entnommen werden, ob im entschiedenen Sachverhalt ein Krankentagegeld abgesichert war. Ggf. ist angezeigt, bei der örtlich zuständigen Finanzverwaltung zu klären, ob diese Form der Absicherung ebenfalls unter die genannte Rechtsprechung fällt.
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Dipl.-Ing. Norbert Ewald
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