Hallo,
auf diesen Seiten bekommen Sie von mir leicht verständliche branchenspeziffische Information mit Tipps rund um Ihr Recht und Geld.
Vielleicht ist das ein oder andere dabei, was Ihnen oder einem Bekannten weiter hilft.
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Falls Sie Fachbegriffe erklärt haben möchten, in dem
Rentenlexikon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas) werden die wichtigsten Fachbegriffe aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der zusätzlichen Altersvorsorge erläutert.
Wählen Sie dort einen Anfangsbuchstaben, um eine Liste mit passenden Begriffen zu erhalten. Erreichen können Sie die Seite mit diesem Link.
Schmähpreis 2020
Die Jury hat Vorschläge bekommen, welches Produkt sich der Verbraucher sparen kann und sollte. Aus diesen hat die zuständige Jury wie gehabt drei Produkte ausgewählt, die nun um den Negativpreis konkurrieren.
Als erstes Produkt wählten die Verbraucherschützer die Zahnzusatzversicherung „Zahn-Ersatz-Sofort“ der Ergo. Diese wirbt damit, dass Leistungen auch bei schon angeratener oder begonnener Handlungen möglich seien – also dann, wenn der Zahn bereits schmerzt. „Angesichts des sehr geringen Versicherungsschutzes, sei diese Leistung jedoch kaum etwas wert“, moniert der BdV. So wolle die Ergo nur den Betrag noch einmal zahlen, der als Festzuschuss von den gesetzlichen Krankenkassen geleistet werde. „Die in der Werbung angegebenen Beispielrechnungen zur möglichen Höhe dieses Zuschusses – und damit zur Leistungshöhe – sind unrealistisch hoch“, monierte Jury-Präsidentin Edda Castelló.
"Enorme Kosten" kritisiert
Auch bei der LV 1871 wird die Entscheidung der Jury nicht für Freude sorgen: Nominiert wurde „Mein Plan Kids“ – eine Kombination aus Geldanlage und Risikoabsicherung. So können zur fondsgebundenen Rentenversicherung beispielsweise eine Berufsunfähigkeit- und eine Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Diese Risiken sollten aber besser getrennt voneinander abgesichert werden, findet die Jury.„Preiswürdig fanden wir diese Versicherung allerdings vor allem wegen der enormen Kosten“, merkt Castelló an.
Als kritikwürdig bewertete die Versicherungskäse-Jury zudem das Produkt „CleverFly“ bzw. „CleverFly 365“ der BD24 Berlin Direkt Versicherung. Dieses verspricht, im Fall von Flugumbuchungen die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von 100 bis 300 Euro (abhängig von der gewählten Tarifstufe) zu übernehmen. Kein Versicherungsschutz bestehe allerdings für Umbuchungen mit abweichendem Start- bzw. Zielflughafen und wenn ein Streik oder eine Pandemie ursächlich für die Umbuchung ist, monieren die Verbraucherschützer. Ein besonderes Missverhältnis machte die Jury zwischen Leistung und Prämie aus. „Zum Beispiel sind für den Komfort-Schutz mit einer Leistung von 150 Euro knapp 24 Euro zahlen“, kritisiert Castelló. Wer zudem nicht rechtzeitig kündige, für den verlängert sich der Versicherungsschutz um ein weiteres Jahr – dann allerdings zu doppelten Kosten.
von Florian Burghardt
Die Verbraucherzentrale Bremen ist
pleite.
Schuld sein sollen Fehler bei der Altersvorsorgeplanung für die eigenen Mitarbeiter.
Die Qualifikation der Verbraucherschützer in Finanzfragen ist Vermittlern schon länger ein Dorn im Auge.
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, sagte: „Wir halten Verbraucherzentralen in vielen Bereichen für wichtig und gut. Aber gerade weil sie Missstände im Markt anprangern, sollten sie selbst Vorbild sein. Ständig müssen sich unsere Mitglieder von den vermeintlichen Verbraucherschützern pauschal und ohne belastbare Grundlage vorhalten lassen, provisionsexzessiv und qualitativ schlecht zu beraten. Und seit Jahren weisen wir darauf hin, dass es schwerlich sein kann, wenn in den staatlich subventionierten Beratungsstellen ohne klare Ausbildungs- und Qualifizierungsanforderungen die Bürger auch in Altersvorsorgefragen beraten werden. Schlimm, wenn es jetzt sogar dort die eigenen Mitarbeiter betrifft.“
Gewerblich tätige Berater müssten ihre Sachkunde gegenüber der Industrie- und Handelskammer nachweisen, wogegen gleiches für die staatlich geförderten Verbraucherschützer nicht gelte.
Rechengrößen der Sozialversicherung 2019* |
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Jahr |
Monat |
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* gemäß der am 4. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019; Werte 2018 in Klammern. |
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Versicherungspflicht-Grenze Kranken- und Pflegeversicherung |
60.750 (59.400) |
5.062,50 (4.950) |
Beitragsbemessungs-Grenze Kranken- und Pflegeversicherung |
54.450 (53.100) |
4.537,50 (4.425) |
Beitragsbemessungs-Grenze allgemeine Rentenversicherung und Arbeitslosen-Versicherung West |
80.400 (78.000) |
6.700 (6.500) |
Beitragsbemessungs-Grenze allgemeine Rentenversicherung und Arbeitslosen-Versicherung Ost |
73.800 (69.600) |
6.150 (5.800 |
Entgeltumwandlung
Direktversicherung / Pensionskasse / Pensionsfonds § 3 Nr.
63 Satz 1 EStG
geförderte Höchstbeträge 268 €
mtl. bzw. 3.216 € p.a.
(steuer- und sozialversicherungsfrei) (Arbeitgeberbeitrag und Arbeitnehmerbeitrag
zusammen),
plus 268 € mtl. bzw. 3.216 € p.a. (steuerfrei) minus
dem tatsächlichen Beitrag aus pauschalbesteuerter Direktversicherung (Altzusage nach 40b EStG
bis 31.12.2004) max. pro Arbeitnehmer 1.752 € p.a. oder Durchschnittsbildung 2.148 € p.a.
Unterstützungskasse / Pensionszusage § 4d und § 6a
EStG in unbegrenzter Höhe steuerfrei,
und bis zu 268 € mtl. bzw. 3.216 € p.a. sozialversicherungsfrei
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Im Rahmen der 44-Euro Freigrenze ist die bKV als steuerfreier Sachlohn zu behandeln! Und das auch rückwirkend mindestens bis zum 7.6.2018
Schließt also der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für die Mitarbeiter
Krankenzusatzversicherungen (bKV) ab und zahlt er die monatlichen Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen, liegt nach Ansicht des BFH Sachlohn vor. Für Sachbezüge gilt die Freigrenze des § 8
Abs. 2 Satz 11 EStG von EUR 44 pro Monat, so dass die Beitragszahlungen steuerfrei sind, wenn die monatliche Freigrenze nicht überschritten wird.
Also kann ein Arbeitgeber eine bKV als Sachbezug, aber auch als Barlohn gestalten.
Millionen Dieselfahrer sind verunsichert, ob das eigene Fahrzeug künftig noch in alle Städte einfahren darf oder welcher Wertverlust erduldet werden muss.
Ohne eigenes Kostenrisiko können diese Dieselfahrer jetzt eine Entschädigungszahlung - von bis zu 30% des Kaufpreises - beim Hersteller einklagen. mehr....Einfach mal anrufen. 06147 - 598 514
„Verbraucherschützer befürworten Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Beratung“
Die Redaktion des „Versicherungstips“ schießt scharf gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die Verbraucherschützer würden mit ihrem Votum für ein
Provisionsverbot eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Beratung hierzulande befürworten und hätten offenbar kein Problem damit, wenn Reiche eine professionelle Beratung bekämen, während Normal- und
Geringverdiener nur unverbindliche Empfehlungen erhielten.
„Der VZBV fordert die Einführung eines Provisionsverbots in Deutschland. Offenbar haben die vermeintlichen Verbraucherschützer keinerlei Probleme damit, wenn professionelle Beratung den Reichen
vorbehalten ist, während es bei Normal- und Geringverdienern nur für unverbindliche Empfehlungen reicht. Wenn ein staatlich hoch subventionierter Verband zur Spaltung der Gesellschaft beiträgt, bloß
um die Provisionsverbots-Ideologie durchzusetzen, ist das kein Verbraucherschutz und hat eine politische Dimension, die alle Parteien angeht.“. mehr...
Falschberatung von Vergleichsportalen im Internet
Öko-Test 02/2016
empfiehlt den Kunden deshalb die Anfertigung von Screenshots zu allen getätigten Einstellungen. Als eingetragene Versicherungsvermittler müssen die Vergleichsportale für Beratungsfehler haften.
Die oft nicht passenden Tarifergebnisse/Angebote liefern Check24 Vergleichsportal GmbH, Verivox GmbH, Ino24 AG, Geld.de GmbH und
Autoversicherung.de Vermittlungs-GmbH.
Öko-Test rät zu unabhängiger und individueller Fachberatung.
Auf dem Hintergrund - die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht einzuhalten – gibt es eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Check24 beim
Landgericht München. Der Prozess wird richtungsweisend für die ganze Branche.
"Riester"-Zulagen beantragen
Schon wieder vorbei. Jetzt geht es um Ihre Zulagen für 2018+19
Wer die staatliche Riester-Zulage für 2014 und früher nicht beantragt hat, bekommt sie nicht mehr. Jetzt geht es um Ihre Zulagen für 2015. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man vom
Anbieter seines Riester-Vertrages. Der Antrag muss spätestens Ende 2017 beim Anbieter des Riester-Vertrags vorliegen.
Das läuft bei Ihnen nicht "rund". Nutzen Sie mich und beantragen bei mir Ihren digitalen Versicherungsordner. Dann habe Sie immer alle Policen auf dem neusten Stand und mir einem Klick griffbereit.
BU-Absicherung
Stiftung Warentest empfahl, Nettobeiträge zu vergleichen – und nannte gleich Gründe, es nicht zu tun. Quelle: Finanztest 08/2015, Seite 69.
Dieser und noch mehr Quatsch wird veröffentlicht, abgeschrieben und weiter verbreitet. Es gibt kaum noch gut recherchierte und anspruchsvolle Beiträge.
Jetzt tritt das ein, wovor ich seit Jahren warne. Die WWK
erwirtschafftet keine hohen Überschußbeteiligungen. Der Nettobeitrag steigt 2016 für Risiko- und BU-Versicherungen um 20 - 36 Prozent!
Weitere Erhöhungen sind jetzt schon zu sehen. Dies gilt auch für die meisten anderen Anbieter.
Bitte achten Sie bei Abschluss auf den Maximalbeitrag, bzw. dass die Differenz von Nettobeitrag zu Normalbeitrag nicht so weit auseinander liegt.
Lassen Sie sich am Besten unabhängig und umfangreich auf Ihre spezielle Situation beraten.
Rufen Sie gleich an. Ich nehme mir Zeit für Sie! 06147 - 598 514
11/2015 Zu teuer und zu unsicher: Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt auf ihrer Internetseite vor fondsgebundenen Versicherungsprodukten für die Altersvorsorge.
Wer warnt und schützt uns vor diesen selbsternannten Verbraucherschützern?!
Es wird als schlimmer. Die Politiker lassen es laufen, weil sie selbst keine Ahnung von unserer Branche haben. Und die dumme Presse plappert alles nach, ohne es zu recherchieren. Hauptsache: mal wieder eine populistische, gut zu vermarkende Meldung.
Fasst keiner dieser "Fachleute" ist wirklich fachkundig. Jeder darf dort arbeiten und - ohne dafür haftbar gemacht zu werden - Scheisse erzählen. Und leider sind wir Menschen so, dass Schlechte bleibt uns eher im Gedächnis als das Gute.
Warnung: Ökotest veröffentlichte mit der Ausgabe 04.2015 ein Vergleich von Pflegetagegeldversicherungen.
Nach eigener Recherche kann dies zu starken Nachteilen im Leistungsfall! führen, wenn man sich an der Auswertung blind orientiert.
Wieder einmal sind viele Detailleistungen bzw. Bedingungsbestandteile in der Bewertung unberücksichtigt. Ich empfehle Ihnen vor Abschluss die Bedingungen der jeweiligen Tarife sich genau anzusehen –
und einen Berater, der für die Auswahl haftet, zu nutzen.
Absprachen bei Vergleichsportal? "Das Heidelberger Tarif-Vergleichsportal Verivox soll in einigen Fällen Strom- und Gastarife von Energieversorgern beeinflusst haben. Das ergeben Recherchen des ARD-Magazins „Plusminus“. So soll das Portal nach Angaben eines ehemaligen Mitarbeiters von Verivox etwa mit mehreren Billiganbietern Absprachen über Preiserhöhungen getroffen haben", berichtet die FAZ.
Jetzt ist 02-2016, nichts passiert.
Immer Aktuell (erstellt 04/2014)
Bitte schauen Sie sich diesen Beitrag aus dem Jahr 2011 an. Wenigstens von Minute 13 bis 16. DANKE
Ich liebe ;-) die Leute von den Verbraucherzentralen.
Sie sind ja so unabhängig und ausgebildet und wollen ja nur das Beste für die - die
sie beraten. Deshalb arbeiten dort auch nur Menschen, die fachlich kompetent sind.
Naja, nicht jeder. Es reicht auch, wenn irgendwann eine kaufm. Ausbildung gemacht
wurde.
Also, wenn Sie jemanden wissen - der einen Job sucht - dort gibt es welche.
Und Angst vor Haftung für Falschberatungen braucht Ihr Bekannter auch nicht zu haben. Es gibt dort keine!
Für die Beratungen gibt es auch Geld. Klar, denn an Steuergelder gab es 2013 rund
8,6 Mio€ und 59€ kostet eine Stunde dort sitzen - bei 15 min. Abrechnungsinterval. Bei 2 Stunden Versicherungscheck zahlen Sie pauschal nur 140€.
Das Beste ist die telefonische Beratung, die kostet ja nur 1,75€ die Minute (105€/h).
Das alles
Wenn Sie unbedingt eine Honorarvereinbarung - und nichts anderes ist das - haben
möchten, können Sie das gerne auch mit mir vereinbaren.
Die Aufwandsentschädigungssätze übernehme ich sehr gerne und das mit Beratungshaftung.
Ich freue mich schon auf Ihren Anruf!
Dann beim nächsten Telefonat wegen einem Schaden oder allgemeinen Auskunft über Ihre Privathaftpflicht oder Autoversicherung - verdiene ich mehr als bei dem Abschluss - toll. Da lohnt sich doch das
Geschäft mit der unabhängigen Beratung.
Wenn Sie mit mir darüber reden möchten, oder ehrliche Antworten auf Ihre Fragen wollen, ein Klick oder Telefonat genügt. 06147 - 598 514 Und das ist kosrenfrei! :-)
Beitragsentwicklung zur gesetzlichen Rentenversicherung
Der Rentenversicherungs-Bericht 2015 bestätigt, dass das sogenannte Sicherungsniveau (= Ihre Rentenhöhe von Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen) vor Steuern allmählich weiter absinken wird. Die für 2030 gesetzte Linie von mindestens 43 Prozent wird demnach aber nicht gerissen.
Sie bekommen demnach 43% Ihres letzten Nettoeinkommens an Rente! Reicht Ihnen das???
Das Bundeskabinett befasst sich am Mittwoch 25.11.2015 mit dem Rentenversicherungs-Bericht 2015. Darin schätzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – wie jedes Jahr – die kurzfristige Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sowie in mehreren Szenarien die mögliche Entwicklung über einen Zeitraum von 15 Jahren.
Auch die Beitragsentwicklung zur gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 18,7 Prozent) wird sich im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen bewegen. Laut Rentenversicherungs-Bericht werden sowohl die Beitragsobergrenzen von 20 Prozent im Jahr 2020 und von 22 Prozent im Jahr 2030 in allen neun Modellvarianten nicht überschritten.
Staat rechnet damit, dass jeder einen privaten zusätzlichen Riester-Vertrag hat
Nach der tabellarischen Übersicht des Ministeriums lag das Sicherungsniveau vor Steuern im Jahr 2008 noch bei 50,5 Prozent. Dabei bezog der Standardrentner (45 Jahre Beitragszahlung nach Durchschnittsverdienst) eine Bruttomonatsrente von 1.195 Euro
Dem Bericht zufolge könnte die Riester-Rente durchaus den Ausgleich für das sinkende Rentenniveau (das steuerbereinigte Rentennettoniveau) bewirken und für einen Wert oberhalb der 50 Prozentmarke sorgen. Zur Jahresmitte 2015 gab es knapp 16,4 Millionen Riester-
In diesem Jahr liegt das Sicherungsniveau noch bei 47,5 Prozent, was einer Rente von 1.314 Euro entspricht. Kommen allerdings 70 Euro im Monat aus der Riester-Rente hinzu, steigt das Sicherungsniveau genau auf 50 Prozent.
Wirklich nennenswerte Erträge aus der Riester-Rente sind erst nach einer langjährigen Ansparphase zu erwarten. Für das Jahr 2029 wird bei einem monatlichen Rentenbeitrag von dann 21,5 Prozent ein Rentensicherungsniveau von 44,6 Prozent unterstellt, was einer Bruttomonatrente von 1.824 Euro entspricht. Rechnen Sie mal den Kaufkraftverlust runter. Addiert man die Leistungen der Riester-Rente von monatlich 265 Euro dazu, dann ergibt sich eine Gesamtrente von 2.089 Euro. Dies entspricht einem Versorgungsniveau vor Steuern von 51,1 Prozent.
BMAS: Gesetzliche Rente kann Lebensstandard nicht sichern
Die in dem Rentenversicherungs-Bericht erhaltene Botschaft des Arbeits- und Sozialministeriums ist eindeutig: „Die gesetzliche Rente (wird) zukünftig nicht ausreichen, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen.“
Die gesetzliche Rentenversicherung werde zwar die tragende Säule bleiben, aber nur durch zusätzliche Vorsorge könne der Lebensstandard erhalten werden.
Die Riester-Rente war häufig in die mediale Kritik als zu teuer und zu renditearm geraten. Seitdem die Niedrigzinsphase sich allerdings verstetigt hat, hat auch ein Umdenken stattgefunden. Denn die staatlichen Zulagen garantieren eine am Kapitalmarkt kaum zu erzielende Rendite.
Wichtig ist dem Ministerium auch, dass man alle Einkommensarten
berücksichtigt.
Mein Tipp: Lassen Sie sich mal ausrechnen, wie hoch Ihre bisherige Altersvorsorge ist. Und dazu Ihre Möglichkeiten – eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Dies
sollte mit einer Gegenüberstellung der Möglichkeiten mit Zulagen/Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung, Basis/ Rürup-Rente Privatanlagen Ihn umfangreich gerechnet und
erklärt werden.
Bild: Screenshot BMAS Rentenversicherungsbericht 2015, S. 40
Bei den Berechnungen wird unterstellt, dass der Riester-Sparer vier Prozent seines Einkommens aufwendet. Die Verzinsung des Kapitals wird mit vier Prozent gerechnet und die Verwaltungskosten werden mit zehn Prozent beziffert. Zudem wird die Riester-Rente in der Modellrechnung wie die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Immer Aktuell - ich habe die veröffentlichten Zahlen für 2014. Die wollen Sie nicht lesen. Es wird als schlimmer!
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Dipl.-Ing. Norbert Ewald
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