Bilanz-Saison
Dieses ist für zahlreiche Führungskräfte in mittelständischen
Unternehmen Anlass, auch kurzfristig noch über die Verwendung von zu erwarteten Sonderzahlungen nachzudenken. Hierbei sind meine Partner und ich Ihnen gerne behilflich.
Bezieher von Tantiemen und Sonderzahlungen wollen diese in der Regel in eine
betriebliche Altersversorgung (bAV) überführen, da die Abgaben überschaubar sind.
Außerdem suchen sie bevorzugt nach Lösungen, die die Steuerbilanz nicht berühren.
Ich habe die Lösung für Sie: Das Tantiemenmodell
Damit können Tantiemen und Sonderzahlungen ohne Rückstellungsbildung in der Bilanz in eine Versorgung einer Unterstützungskasse umgewandelt werden.
Dennoch wird gleichzeitig die gesetzliche Anforderung nach laufender Beitragszahlung erfüllt.
Die Sonderzahlung bzw. Tantieme verbleibt im Unternehmen, wird in eine bAV umgewandelt und in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage kongruent in
einer Unterstützungskasse mit einer Rückdeckungsversicherung über die Jahre bis zum Rentenbeginn des Mitarbeiters ausfinanziert. Dabei sind die Ansprüche mindestens in Höhe des umgewandelten Betrages
wertgeschützt.
Weitere Vorteile im Überblick:
Bilanzberührungsfreie Alternative zur Pensionszusage.
Tantiemen und Sonderzahlungen unterliegen nicht der Einkommenssteuer, können in nahezu unbegrenzter Höhe umgewandelt werden.
Jährlich wiederkehrende Sonderzahlungen können zur Erhöhung der Versorgung verwendet werden.
Individuelle Anlagemöglichkeiten für die Versicherten.
Bei mir gibt es eine Absicherung des Tantiemenmodells durch ein Rechtsgutachten, das die Zulässigkeit unter arbeits-, steuer- und insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten bestätigt.
Ihre richtige Betreuung macht den Unterschied!
Durch eine von einem Versicherer unabhängige Unterstützungskasse ermögliche ich Ihnen, kongruente Rückdeckungsversicherungen verschiedener Versicherer nebeneinander einzusetzen.
Mit einem einzigartigen Portfolio-Konzept: Der Mitarbeiter kann sein individuelles Anlageportfolio beim Aufbau der Versorgung wählen. Unterschiedliche Philosophien in der Vermögensanlage können miteinander kombiniert werden; ein "Kumulrisiko" bei der Kapitalanlage wird vermieden.
Kein Basel II, aber hervorragende Mitarbeitermotivation: Sonderzahlungen können steuerbegünstigt ohne Bilanzberührung in eine bAV umgewandelt werden.
Einfache Umsetzung und Verwaltung: Ich werde für Sie soweit es möglich ist - alle Aufwendungen abnehmen. Sie haben einen Ansprechpartner und eine Abrechnung.
Ich biete Ihnen intelligente bAV-Lösungen mit Gestaltungsspielräumen und Rechtssicherheit.
Testen Sie mich! Ein Anruf genügt 06147 - 598 514
Ich freue mich auf Sie
Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU
Theobaldstr. 11 A
65468 Trebur
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