Versicherung für Geburtshelferinnen wird deutlich teurer

Hebammen können sich auch über den Juni 2016 hinaus haftpflichtversichern. Ein Versichererkonsortium legt ein entsprechendes Angebot vor. Die Belastung für freiberuflich tätige Hebammen, die Geburten begleiten, wird sich Mitte 2016 um etwa neun Prozent erhöhen, 2017 um elf Prozent.

In der aktiven Geburtshilfe tätige, freiberufliche Hebammen gab es in 2013 - nach Daten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 5.140. Ihr akutes Problem sind explosionsartig steigende Beiträge für ihre Berufshaftpflicht-Versicherung.

Das liegt nicht daran, dass mehr schwere Geburtsfehler passieren, sondern am medizinischen Fortschritt, der ein deutlich längeres Leben ermöglicht. Dennoch, Geburtsfehler können noch 30 Jahre später eingeklagt werden. Das machen nicht nur die Familien der kranken Kinder, sondern auch deren Krankenkassen. Sie sind verpflichtet, sich die Kosten der Behandlung bei der Haftpflicht zurückzuholen. Das macht etwa ein Drittel des Schadenaufwandes aus. Die damit verbundenen Kosten steigen schnell in siebenstellige Euro-Beträge.

Bundestag diskutiert Prämiensteigerungen

Eine kurzfristige Lösung ist dringlich: Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. dürften die Prämien für die Berufshaftpflicht im Sommer 2014 auf durchschnittlich 5.000 Euro im Jahr steigen.

Im Zeitraum zwischen 1998 und 2010 waren die jährlichen Prämien für die Gruppenhaftpflicht des Deutschen Hebammenverbands e.V. (DHV) nach Angaben von Bündnis 90/Die Grünen bereits von 394 Euro auf 3.689 Euro angehoben worden.

Gesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) hat bereits Gespräche mit allen Beteiligten aufgenommen. Der Bundesrat hat sich auf seiner letzten Sitzung mit dem Thema befasst. Der Bundestag debattiert heute die Hebammenproblematik, wobei Bündnis 90/Die Grünen Vorschläge gemacht haben, die konsensfähig sein könnten.

GKV-Spitzenverband soll Vergütung weiter anheben

Im Sozialgesetzbuch V (§ 134a SGB V) ist bereits geregelt, dass der Verband der GKV-Spitzenverband mit den Hebammenverbänden über eine Anhebung der Vergütung verhandeln muss. Dabei sind „insbesondere Kostensteigerungen zu beachten, die die Berufsausübung betreffen".

Die GKV-Kassen sind dieser Verpflichtung auch nachgekommen. Die Kostensteigerungen seien in den vergangenen Jahren stets übernommen worden, versicherte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands Florian Lanz.

Die Vergütung für eine tagsüber stattfindende Hausgeburt sei von 670 Euro im Jahr 2008 auf 1.058 Euro Ende 2013 angehoben worden. „Jetzt sind die verschiedenen Berufsverbände der Hebammen gefordert, für ihre Mitglieder eine gute Haftpflichtversicherung zu finden."
Die Hebammen-Vergütung sei in sich allerdings sehr komplex, was die einzelnen Positionen angehe, die abgerechnet werden könnten, ergänzte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands. Und bei der Haftpflichtversicherung müsse man auch sehen, dass es keine Rolle spiele, wie oft eine Hebamme Geburtshilfe leiste.

Ebenso komplex ist die Vergütung der Hebammen in der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Vergütung würden die einzelnen Bundesländer über Hebammen-Gebührenordnungen in unterschiedlicher Weise regeln, sagte ein Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband). Die PKV-Unternehmen würden bis zum Zweifachen des GKV-Satzes Leistungen erbringen.

Oberstes Ziel: Kostenspirale durchbrechen

Damit der neue Kostenschub im Sommer aufgefangen werden kann, plädieren auch die Grünen dafür, dass die GKV-Kassen ihre Hebammen-Vergütungen anheben. Daneben müsse zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der eine Absenkung der Haftpflichtprämien zum Ziel habe, heißt es in dem dem VersicherungsJournal vorliegenden Antrag.

Dabei bringen auch die Grünen zwei Modelle ins Gespräch: Die Einrichtung eines öffentlichen Haftungsfonds und die Beschränkung der Höhe der Regressforderungen durch die Sozialversicherungs-Träger. In beiden Fällen könnte die Haftungssumme gedeckelt werden, so dass die Prämien sinken könnten. Denkbar wäre eine Haftungsobergrenze von zwei Millionen Euro.

Langfristig ist nach Ansicht der Grünen eine Neuordnung der Berufshaftpflicht vonnöten, in der sich alle Gesundheitsberufe wiederfinden würden. Dabei gäbe es auf der einen Seite eine kollektive Haftung aller Gesundheitsanbieter gegenüber den Patienten und auf der anderen Seite eine differenzierte Risikoberücksichtigung der einzelnen Berufe, wobei Ausgleichsmechanismen greifen würden.
Es gibt verschiedene weitere Modelle: Für die Hebammen könnte eine Haftungsobergrenze eingeführt werden. Allerdings würden dann auch Ärzte und andere Berufsgruppen eine Obergrenze wollen, und für die Versorgung der Betroffenen oberhalb der Haftungsgrenze müsste ein staatlicher Fonds eingerichtet werden. Versicherer haben auch verlangt, dass die Krankenkassen per Gesetz gezwungen werden, keine Regressforderungen mehr zu stellen..

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