Neuerungen in der MetallRente.bAV seit dem 01.01.2013

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Beginn des Jahres 2013 sind folgende Änderungen bei der MetallRente in Kraft:

 

Neues Verfahren bei Arbeitgeberwechsel

Als Konsequenz aus der Einführung der Unisex-Tarife im Versorgungswerk MetallRente ergibt sich in der betrieblichen Altersversorgung bei einem Versicherungsnehmerwechsel (VN-Wechsel) im Zusammenhang mit einem Wechsel des Arbeitgebers zukünftig folgendes neues Verfahren:

Um einen VN-Wechsel weiterhin durchführen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der neue Arbeitgeber die Zusage des alten Arbeitgebers nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG übernimmt.

Diese bleibt dann dauerhaft als Zusage, die vor dem 21.12.2012 erteilt wurde, bestehen, sodass eine geschlechtsabhängige Tarifkalkulation (Bisex) weiterhin angewendet werden kann.

Zu diesem Zweck wird im Wesentlichen das Formular „Erklärung zur betrieblichen Weiterführung“ um eine Erklärung zur Übernahme der Zusage ergänzt.

 

Neue Regelung zur Höhe der Todesfall-Leistung im Tarif MetallRente.Plus bei Einschluss des Bausteins BUZ-BR (BU-Rente)

Bisher lag beim Tarif MetallRente.Plus (StR2) – sofern der Baustein BUZ-BR (BU-Rente) mit Überschussverwendung „Tarifbonus“ eingeschlossen wurde – die Todesfall-Leistung in der Aufschubdauer im Allgemeinen deutlich unter dem Rückkaufswert. Dies führte vereinzelt zu einem Erklärungsbedarf bei betroffenen Kunden.

 

Seit dem 01.01.2013 wird die Todesfall-Leistung transparenter und gegenüber dem Kunden einfacher kommunizierbar:

Bei Tod in der Aufschubphase (Besparung) wird eine Leistung in Höhe des Deckungskapitals fällig, mindestens aber die bis zum Todeszeitpunkt für die Altersvorsorge gezahlten Beiträge (garantierte Todesfall-Leistung). Hinzu kommen noch die Leistungen aus der Überschussbeteiligung.

Dieses neue Todesfall-Leistungsbild wird als „Beitragsrückzahlung-Plus“ bezeichnet (neue Tarifbezeichnung: StRS2). Die Garantie- und Gesamtleistungen bewegen sich gegenüber dem bisherigen Tarif StR2 mit Tarifbonus auf weitgehend unverändertem Niveau.

Die garantierte Todesfall-Leistung wird zukünftig auch in den Versicherungsinformationen im Angebot ausgewiesen.

Für Fallkonstellationen, in denen der BR-Baustein nicht eingeschlossen wird, steht der bisherige StR2 (Überschussverwendung „Erlebensfallbonus“ und Beitragsrückzahlung als Todesfall-Leistung in der Aufschubzeit) weiterhin unverändert zur Verfügung.

 

Flexibilisierung des Bausteins BUZ-BR

Die bisherige Festlegung der Berufsunfähigkeitsrente auf 75 % der erreichten Altersrente wird seit dem 01.01.2013 aufgehoben. Die Höhe der BU-Rente ist dann flexibel wählbar.

Die zum 01.01.2012 in der bAV eingeführte BUZ-R (BU-Rente) bleibt daneben unverändert bestehen.

Im Gegensatz zur BUZ-R ist bei dem Zusatztarif BUZ-BR der Baustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUZ-B)“ immer automatisch eingeschlossen.

Die Risikoprüfung in Verbindung mit den Grenzen der versicherbaren Leistungen der BUZ-R gilt analog unverändert auch für die BUZ-BR.

 

Ungeachtet der vorstehenden Tarifänderung empfiehlt das Versorgungswerk weiterhin, die Altersversorgung mit BU-Beitragsbefreiung über einen bAV-Vertrag und die BU-Rente über die private MetallRente.Berufsunfähigkeitsversicherung (MetallRente.BU) zu gestalten.

 

 

Neuerungen beim Datenschutz

Zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Gesetzesvorgaben wurden zwischen den Datenschutz- und Aufsichtsbehörden sowie der deutschen Versicherungswirtschaft Neuregelungen abgestimmt. Ziel ist es, personenbezogene Daten kundenfreundlich und rechtssicher speichern, nutzen und verwerten zu können.

Hierzu wurden Änderungen in den betroffenen Formularen (Arbeitgebererklärung, „Eigen-DO“, Gesundheitserklärung und Riester-Antrag sowie Antrag zur privaten MetallRente.BU) vorgenommen.

 

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2013 ausschließlich die Formulare verwendet werden dürfen, die die neue Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung enthalten.

 

 

  Ich freue mich auf Sie

Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU

 

Theobaldstr. 11 A

65468 Trebur

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