Wenn Lebensversicherer pleite gehen Wenn die niedrigen Zinsen noch einige Jahre anhalten, ist das Pleiten-Szenario durchaus realistisch.Damit die Sparer im Falle einer Insolvenz nicht leer ausgehen, gibt es seit 2002 den gesetzlichen Sicherungsfonds Protektor. Dieser übernimmt im Ernstfall die Verträge. Ob das ausreicht, ist fraglich!
Süddeutsche Zeitung 08.02.2016

Inhalt und meine Schlussfolgerung: Österreicher haben rund 50% mehr gesetzliche Rente als Deutsche. Ihre Reformen erhöhen die Rente. Unsere Regierung hingegen reduziert.

Deutsche Rentner werden zum Sozialfall. (14.01.2016)

„Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“ (auch bekannt als „Nahles-Rente“)

Sie gibt nicht auf. Die Nahles will ihren Namen verewigen. So oder so.
Nachdem längere Zeit nichts mehr zu dem Vorschlag zu hören war, gab das BMAS nun Mitte Dezember 2015 bekannt, dass Herr Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau (Universität zu Köln) und Dr. Marco Arteaga (Dipl.-Betriebswirt und Rechtsanwalt)mit der Erstellung eines Gutachtens zur Weiterentwicklung des "Sozialpartnermodells Betriebsrente" beauftragt wurden. Die Gutachter sollen bis Anfang März 2016 prüfen und Vorschläge dazu machen, ob es Alternativen zu den gemeinsamen Einrichtungen gibt, wie bereits bestehende Einrichtungen von dem Modell profitieren und wie nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte optimal in das Modell eingebunden werden könnten. Etwa zum gleichen Zeitpunkt sollen die Ergebnisse des vom Bundesfinanzministerium (BMF) in Auftrag gegebenen steuerlichen Gutachtens vorliegen („Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der bAV“). Gutachter ist Herr Prof. Dr. Dirk Kiesewetter (Universität Würzburg).
Stand 12/2015

„Unternehmen sollten auch in die Kommunikation der bAV investieren und ihre Mitarbeiter bei der Entscheidung über die Eigenvorsorge im Rahmen der bAV unterstützen.

Das dürfte die Wertschätzung und damit die Effektivität eines Pensionsplans weiter steigern“, sagte Dr. Jaspers (Leiter Retirement Solutions bei Towers Watson Deutschland) mit Blick auf die neue Studie „Administration in der bAV“, die Towers Watson auf der bAV-Konferenz am 15.10.2015 in Frankfurt/Main vorgestellt hat.

Pensions-Sicherungs-Verein Beitragssatz 2015

Der Pensions-Sicherungs-Verein, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2015 auf 2,4 Promille (Vorjahr 1,3 Promille) festgesetzt.
Der höhere Beitrag resultiert daraus, dass trotz einer rückläufigen Zahl von Insolvenzen eine deutlich höhere Anzahl von Versorgungsberechtigten mit einer höheren Durchschnittsrente zu sichern war. Der für das Jahr 2015 festgelegte Beitragssatz liegt unter dem langjährigen durchschnittlichen Beitragssatz von 2,9 (Vorjahr 3,0) Promille. Im Pensions-Sicherungs-Verein sind derzeit rd. 94.200 Unternehmen Mitglied.

    Was von Ihrer Altersvorsorge übrig bleibt      12.03.2015
    Warum ein Wechsel von Klassisch- auf Fondstarife sein sollte.

   Rente vom Chef      16.05.2013

  Betriebliche Altersvorsorge kann intelligent die Rentenlücke im Alter schließen.

Studie besagt: Wir müssen länger arbeiten und bekommen weniger Rente
2.12.2015 – Die OECD hat jetzt ihren sechsten Bericht zur Entwicklung der Alterssicherungssysteme vorgelegt. Dieser enthält auch verschiedene Prognosen bis ins Jahr 2075.

Den Staaten gemeinsam ist demnach, dass sie sich einer alternden Bevölkerung gegenübersehen, worauf im Kern mit einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit reagiert wird.

im Grunde gebe es bei den staatlichen Alterssicherungs-Systemen nur drei Stellschrauben: Die Höhe der Beiträge und der staatlichen Zuschüsse, die Regelarbeitsgrenze und das davon abgeleitete Rentenniveau.

Nach den Langfrist-Projektionen bis zum Jahr 2075 wird der sogenannte Altersquotient in Deutschland auf 66,3 Prozent ansteigen. Dieser gibt an, wie viele über 65-jährige Menschen auf 100 Menschen im arbeitsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren kommen. Dieser Wert bedeutet, dass 2075 auf drei Personen im erwerbsfähigen Alter bereits zwei über 65-Jährige entfallen. 1975 hatte der Quotient noch bei 26,3 Prozent und 2015 bei 35.3 Prozent gelegen. Also rund 4 zu 1 und 3 zu 1.

In Deutschland kommt ein Durchschnittsverdiener bei einer vollständigen Erwerbsbiografie in der Rentenphase auf 53,4 Prozent seines früheren Nettoarbeitsverdienstes.
“ Die Altersbezüge zukünftiger Generationen dürften allerdings weit weniger großzügig ausfallen. „Für viele Menschen wird
das Risiko von Altersarmut zunehmen“, erklärte OECD-Rentenexpertin Monika Queisser

Was die Geldpolitik der EZB die Sparer kostet (portfolio-international 12.02.2015)

 

Die Niedrigzinsen erhöhen die Kosten für die Altersvorsorge, um jährlich mehr als 13 Prozent. Wer diese Inflation nicht durch höhere Sparraten kompensieren kann oder will, wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) in die Altersarmut getrieben.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – wegen vermeintlicher Benachteiligung der Lebens- und Rentenversicherungssparer unter dem Vorwand der Niedrigzinskrise selbst unter Beschuss – hat jetzt vorgerechnet, was die die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) die Vorsorgesparer kostet. „Eine Senkung des durchschnittlichen Zinsniveaus um einen Prozentpunkt bedeutet, dass ein Bürger 15 Prozent mehr aufwenden muss, um seine Altersvorsorge stabil zu halten“, sagt GDV-Präsident Alexander Erdland. Grund dafür sei der sich abschwächende Zinseszinseffekt. In Zeiten niedriger Renditen verliere der für den langfristigen Vermögensaufbau so wichtige Hebel an Kraft.

Wer also in Niedrigzinszeiten das gleiche Vorsorgeergebnis erzielen will wie in Normalzinszeiten, muss mehr sparen. Wie sehr der Niedrigzins die Kosten der Altersvorsorge in den vergangenen Jahren in die Höhe getrieben hat, hat Olaf Stotz, Professor für Asset Management an der Frankfurt School of Finance, errechnet. Demnach musste 2007 ein 35-jähriger Durchschnittsdeutscher mit einer Lebenserwartung von 79 Jahren monatlich noch 168 Euro beiseite legen, um im Alter seinen Lebensstandard halten zu können. Im Vorjahr waren dafür schon 360 Euro im Monat nötig. Damit sind die Kosten seit 2008 jährlich um 13,5 Prozent gestiegen. „Das ist nichts anderes als Inflation“, sagt Stotz.

Höhere Sparraten aufzubringen, falle den Verbrauchern jedoch nicht leicht. Vielen fehle ohnehin der finanzielle Spielraum, gleichzeitig würden die Menschen zum Konsum geradezu verführt. Laut Stotz sorgen die niedrigen Zinsen für zwei gegenläufige Effekte. Zwar steigt einerseits die Versorgungslücke, zugleich werden aber auch Bankkredite günstiger, was die Verbraucher wiederum dazu verleitet, mehr auszugeben. Das schließlich bezwecke die EZB, die sich von den niedrigen Zinsen auch eine Ankurbelung des privaten Konsums erhofft. „Die Kurzsichtigkeit der Menschen siegt in der Regel“, sagt Stotz.

Dies zeigt sich schon jetzt: Der vom Marktforschungsinstitut GfK ermittelte Index zur Sparneigung der Bundesbürger sank im Januar mit minus 62,6 Punkten auf ein Allzeittief (siehe Grafik). „Das Geld, das jetzt ausgegeben wird, statt es anzusparen, ist Geld, das später für den Konsum fehlt“, sagt GfK-Konsumforscher Rolf Bürkl. Er betrachtet die Entwicklung mit Sorge: „Es ist zu befürchten, dass wir die Rechnung für die derzeit extrem geringe Sparneigung in Zukunft serviert bekommen, etwa in Form von Altersarmut.“

Finanzieller Engpass – Wie gehen Rentner damit um
Die Befragung wurde im Oktober 2015 im Rahmen des AXA Deutschland-Report zu Ruhestandsplanung und -management durchgeführt.

73 Prozent der befragten Rentner und Pensionäre war bereits mit finanziellen Engpässen konfrontiert. Die Hälfte davon reagierte mit reduzierten Ausgaben, jeder Vierte verkaufte Sparanlagen und knapp jeder Fünfte lieh sich Geld in der Familie oder bei Freunden.

Was von der Betriebsrente übrig bleibt –Rendite ade.
So ein unqualifizierter Beitrag, mit Werbung für die Verbraucherzentrale. So einen oberflächlichen, schnell mal was geschrieben Beitrag war man früher eher von der Bild gewohnt. Es ist wohl der Kurzlebigkeit der Zeit geschuldet, dass sich auch die FAZ hier einreit. Nur schade, dass Klarstellungen danach irgendwo im „Kleingedruckten nichts“ erscheinen. Was ist z.B. mit einer Gegenüberstellung der bruttoeingesparten Sozialversicherungsbeiträgen - die sich Tag für Tag, Jahr für Jahr für den Anleger verzinsen? "Egal. Da müsste man ja Ahnung davon haben und auch berechnen können. Zumal der KV+PV-Beitrag in den folgenden 10 Jahren monatlich einbehalten wird. Also hier das Geld sich weiter für den Anleger verzinst. Aber das kann man nicht so reisserisch negativ darstellen."

 

 

 

25.3.2014 – Einer Studie der Generali Versicherungen zufolge gewinnen die Makler in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zunehmend an Bedeutung. Verlierer sind die Pensionskassen.

Die Personal-Verantwortlichen wünschen sich eine einfache Verwaltung und eine
hohe Sicherheit der Kapitalanlage.
 

 

Für diese nun schon zum dritten Mal durchgeführte Studie wurden im November und Dezember 2013 von dem Marktforschungs-Unternehmen Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analyse mbH 201 Personalverantwortliche in deutschen mittelständischen Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitern zu ihrem Betriebsrentenangebot, zu ihren Anforderungen an bAV-Produkte und Services sowie ihrem Human Resource Management befragt.

T
endenziell nutzten mehr kleinere Unternehmen (57 Prozent) Versicherungsmakler.

17 Prozent beauftragen spezialisierte Beratungsgesellschaften, 13 Prozent arbeiten mit Kreditinstituten und acht Prozent mit sonstigen Finanzdienstleistern zusammen.



Pensionskassen bleiben immer 2. Wahl

Das Bundessozialgericht (BSG, 23.07.2014 - B 12 KR/12) hatte entschieden, dass Pensionskassen sog. Institutionen der betrieblichen Altersversorgung sind. Somit sind auch Leistungen, die auf Zeiten der privaten Fortführung einer Pensionskassenversorgung beruhen, immer Versorgungsbezug. Eine Parallele zu der Situation einer nach einem Versicherungsnehmerwechsel privat fortgeführten Direktversicherung hat das Gericht ausdrücklich abgelehnt. Wie zu erwarten war, wurde gegen die Entscheidung Verfassungsbeschwerde eingelegt (BverfG - 1 BvR 100/15 und 249/15).

 

Berückt sichtigt man auch, das Pensionskassen ihre ausgesprochenen Garantien reduzieren dürfen, ist das immer der schlechteste Durchführungsweg. 

GGF-Versorgung:
Kleine Entgeltumwandlung kann große Nachteile bei der Basisrente bringen

Urteil BFH am 15.07.2014 (X R 35/12)

Beim beherrschenden GGF kann schon eine „kleine“ Direktversicherung durch Entgeltumwandlung dazu
führen, dass das steuerliche Fördervolumen für eine private Basisrente mehr als halbiert wird. Der BFH entschied, dass der steuerliche Höchstbetrag für eine Basisrente pauschal um den fiktiven gRV-Beitrag bis zur BBG-Ost (in 2015: 11.669 €) gekürzt wird, auch wenn die bAV des GGF nur aus einer Entgeltumwandlung mit geringem Beitrag besteht.
Bedeutung für die Praxis:
Will sich ein beherrschender GGF nur eine relativ geringe bAV „gönnen“, so sollte er alternativ durchaus
über eine private Basisrente nachdenken.

Ein Beschäftigter hat keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz, wenn ihn sein Arbeitgeber nicht auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung hinweist. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21. Januar 2014 entschieden (Az.: 3 AZR 807/11).

Unterstützungskasse:
Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswertes der Rückdeckungsversicherung

Im Urteil vom 14.05.2014 (3 Ca 1005/13, n. rkr.) hat das Arbeitsgericht Eberswalde entschieden, dass dem
ausgeschiedenen Arbeitnehmer auch in einer wirtschaftlichen Notlage kein Anspruch gegen die Unterstützungskasse
zusteht, den abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungsvertrag zu kündigen und an ihn
auszuzahlen. Dies widerspräche den Regelungen des § 3 BetrAVG. Daneben bemerkt das Gericht zutreffend,
dass eine vorgezogene Auszahlung den sozialen Zweck und damit die Körperschaftsteuerfreiheit
der Kasse gefährden könnte.
Bedeutung für die Praxis
Bei dem Wunsch nach Kündigung einer bestehenden Unterstützungskassenversorgung ist nicht nur auf die
arbeitsrechtlichen Regelungen des § 3 BetrAVG abzustellen. Um den Kassenzweck nicht zu gefährden ist
zumindest von Abfindungen nach Ausscheiden abzuraten.

Kündigung einer Direktversicherung durch Entgeltumwandlung
Ein Beschäftigter kann eine bestende DV mit Einvernehmen seiner Firma kündigen, wenn sein Anspruch oberhalb der Abfindungskrenze des §3 BetrAVG ist.

  Ich freue mich auf Sie

Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU

 

Theobaldstr. 11 A

65468 Trebur

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