Liquidationsversicherung

 

Die Entwicklung eines Unternehmens kann niemand voraussehen. Umso wichtiger ist es, für den Fall einer Firmenauflösung Ihre eigene betriebliche Altersvorsorge zu sichern und die Leistungsversprechen gegenüber Ihren Angestellten zu erfüllen.

Dazu kommt, dass Unternehmen mit bestehenden Pensionszusagen nicht aufgelöst werden können, da diese bis zum Tode des letzten Versorgungsberechtigten erfüllt werden müssen.

 

Die bislang vorhandenen Ablösungsmöglichkeiten wie etwa die Zahlung einer Abfindung oder die Übertragung auf eine Direktversicherung waren nur unter den strengen Voraussetzungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) zulässig.

Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen eigneten sich diese Ablösungsmöglichkeiten zudem regelmäßig nicht bzw. nur bedingt, um ein für alle Betroffenen wirtschaftlich attraktives Ergebnis zu erzielen.

Seit dem 1.1.2000 erlaubt das Betriebsrentengesetz nun eine Übertragung von Versorgungsverpflichtungen, bei Unternehmensliquidation, auf ein Unternehmen der Lebensversicherung.

 

Eine Liquidationsversicherung bietet Ihnen die ideale Lösung:
Die Pensionsverpflichtungen Ihres Unternehmens werden bei einer Firmenauflösung (auch bei Insolvenz) steuerfrei auf eine Liquidationsversicherung übertragen. Das gewährleistet die zugesagte Altersversorgung und ermöglicht die Unternehmenslöschung. Einfach, zuverlässig und risikofrei.

 

Umsetzung

 

  • Voraussetzung für den Abschluss: Einstellung der Betriebstätigkeit sowie die Einleitung der Liquidation

  • Ihr Unternehmen löst die Pensionsrückstellungen gewinnerhöhend auf.
    Guthaben aus den vorhandenen Rückdeckungsversicherungen werden als Einmalbeitrag für die Liquidationsversicherung verwendet und sind für Sie gewinnmindernde Betriebsausgaben
    (fällig zu Beginn der Versicherung)

  • Für die Verwaltung der Rentenleistungen fällt nur eine einmalige Gebühr an (Berechnung nach Anzahl, Alter und Geschlecht der Mitarbeiter und dem Versorgungsumfang)

  • Die Höhe der Versorgungsleistungen wird deckungsgleich in garantierter Höhe in der Liquidationsversicherung dargestellt

  • Wurden Ihre vorhandenen Pensionsverpflichtungen mit schuldbefreiender Wirkung übernommen, stehen diese bei der Liquidation Ihres Unternehmens nicht mehr im Wege. Die Löschung im Handelsregister wird ermöglicht.

 

Vorteile

  • Zuverlässig in jeder Situation: Liquidation ohne Hindernisse, auch bei Insolvenz

  • Keine persönliche Belastung: Nachhaftung der Gesellschafter ausgeschlossen

  • Steuergünstig: Beitrag und Verwaltungsgebühr sind gewinnmindernde Betriebsausgaben

  • Versorgungsversprechen einhalten: Garantierte Sicherheit für die betriebliche Altersversorgung – von Ihnen und Ihren MitarbeiterInnen – ein Leben lang

  • Rentabel für den Ruhestand: Hohe garantierte Leistungen

  • Vom Gewinn profitieren:Rentenleistungen werden jährlich den Überschüssen angepasst

  • Die Verwaltung wird auch ausgelagert:So sichern Sie die Rentenzahlungen und sparen sich den Verwaltungsaufwand und die Kosten einer Rentner GmbH

  • Auch als GGF einer GmbH können Sie die Regelung der Übertragung von Rentenanwartschaften und laufenden Rentenleistungen nutzen. Im Gegensatz zu einer Abfindung, die zum Spitzensteuersatz versteuert werden muss, ist dieÜbertragung auf eine Liquidationsversicherung Einkommensteuerfrei!

 Im Zuge der Übertragung stelle ich Ihnen mit dem Anbieter alle maßgeblichen Vertragsunterlagen zusammen. Nach der Übertragung erfolgt die gesamte Administration und Abwicklung der übernommenen Versorgungsleistungen durch den Versicherer.

Auch gemacht?
Wenn die Zahlungsfähigkeit der GmbH auf dem Spiel steht, geben Geschäftsführer und Gesellschafter gern eine Kapitalspritze. Wenn die GmbH trotz dieser Maßnahmen überschuldet ist, müssen die Anteilseigner oft auf ihre Forderungen verzichten.
Diese Verluste setzen Sie als Geschäftsführer dann als Werbungskosten ab (Urteil: BFH, AZ: VI R 34/08)

  Ich freue mich auf Sie

Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU

 

Theobaldstr. 11 A

65468 Trebur

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