3 Beitragsvarianten im Schaubild und weitere 2 im persönlichen Gespräch
Regierungsbeschluß: Trotz höchstrichterlichem Urteil von 2011 - meint die Regierung, dass der Sachbezug seit dem 01.01.2014
wegzufallen hat. Dies wird noch zu klären sein. Es gibt Finanzämter die nach Urteil entscheiden. Aber auch welche die seit 01.01.2014 den Beschluß umsetzen.
Was erst mal bleibt: die Aufwendung ist Betriebsausgabe und kann durch Beantragung über den § 40b pauschal versteuert werden. Auch als Nettolohnbeitrag ist
weiterhin möglich.
Diese Darstellung stellt keine steuerliche Beratung dar – es ist immer der Steuerberater einzubinden!
Ich freue mich auf Sie
Dipl.-Ing. Norbert Ewald
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