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Betriebliche Gesundheitsangebote zeichnen sich durch einen „hohen wahrgenommenen Nutzen bei den Mitarbeitern bei vergleichsweise geringerem finanziellen Aufwand“ aus.

 

Gesundheitsmanagement bietet individuelle Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Sportwissenschaftlern, Ernährungsexperten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Psychologen und Pädagogen beschäftigt sich mit den Themenfeldern Stress,

Ergonomie, Bewegung und Ernährung.

 

In den Kundenunternehmen werden dazu Gesundheitstage mit verschiedenen medizinischen Angeboten und Mitarbeiterbefragungen veranstaltet sowie über das Jahr verteilt Präventionskurse, Ergonomieberatung oder Coachings zu bestimmten Fragen durchgeführt.

 

Wissenschaftlich ist die Effizienz von betrieblichen Gesundheitsprogrammen längst bewiesen.

 

Daher gibt es Anbieter am Markt, die "Hand in Hand" mit der betrieblichen Krankenvorsorge dies in Ihrem Unternehmen umsetzen würde.

 

Lassen Sie uns das gemeinsam für Ihre Firma, MitarbeiterInnen besprechen. Kurze Info und los geht´s

 

 

 

Mal ne Info am Rande. Fahren Sie gerne Fahrrad?

 

 

Steuererklärung: So machen Sie Ihr Firmenfahrrad geltend

 
Fahrradfahren ist gesund und zudem auch noch umweltfreundlich. Warum also nicht ein Dienstfahrrad für sich und Ihre Mitarbeiter anschaffen? Kleinere Besorgungen lassen sich damit gut erledigen. Falls Sie weiter draußen sind oder in einer etwas hügeligeren Gegend sitzen, vielleicht ein Elektrofahrrad?

Was gilt dann bei der Einkommensteuererklärung?

Nehmen wir an, Sie haben das E-Fahrrad im März 2014 angeschafft. Es wird nicht für private Zwecke benutzt. Der Kaufpreis betrug brutto 2.290,75 € inklusive 19 % Umsatzsteuer (365,75 €). Nettobetrag also 1.925 €.

Das gilt steuerlich

Die Anschaffungskosten können Sie nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Sie berücksichtigen sie daher im Wege der Abschreibung.
Die amtliche AfA-Tabelle der Finanzverwaltung geht von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 7 Jahren aus. Die jährliche Abschreibung beträgt daher (1.925 € / 7 =) 275 €.
Im Anschaffungsjahr können Sie die Jahres-AfA nur zeitanteilig berücksichtigen. Dass sind hier 10/12 von 275 €, also 229 €.

Tipp: Wie für alle abschreibungspflichtigen Wirtschaftsgüter gilt: Geringwertige Güter können Sie auf einen Schlag abschreiben – natürlich auch Ihr Dienstfahrrad oder E-Fahrrad für die Mitarbeiter.

  Ich freue mich auf Sie

Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU

 

Theobaldstr. 11 A

65468 Trebur

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