Arbeitgebersituation

  • Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse volle Abzugsfähigkeit der Rückdeckungsbeiträge, wenn diese kontinuierlich bis zum Eintritt des Versorgungsfalls in gleicher oder steigender Höhe gezahlt werden.

  • Einsparung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, soweit der Beitrag auch beim Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei ist.

 

Arbeitnehmersituation in der Ansparphase (aktive Zeit des Arbeitnehmers)

  • Unbegrenzt lohnsteuerfrei.

  • Soweit die Beiträge arbeitgeberfinanziert sind, gilt unbeschränkte Sozialversicherungsfreiheit.

  • Soweit die Beiträge aus Entgeltumwandlung gezahlt werden, gilt die Beitragsfreiheit für Beiträge bis zu 4 % der BBG zur Rentenversicherung (2.784€p.a.-2013).
    Und das mal zwei mit einer zusätzlichen Direktversicherung.

  • Unbegrenzte und flexible Gehaltsumwandlung.

  • Mitnahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel.

  • Steuervorteil durch vermindertes Bruttoeinkommen.

  • "Riester"-Förderung (AVmG) ist nicht möglich.

 

Arbeitnehmersituation in der Rentenphase

Die Rente oder Kapitalabfindung ist abzüglich Freibeträge (insb. Versorgungsfreibetrag) voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).

Sofern der Arbeitnehmer nicht privat krankenversichert ist/war - hat er auch, wie bei den anderen Durchführungswegen - die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen.

Für beides gilt:

Wenn die Gesetzesgebung als auch die niedrigen Rentenhöhe so bleibt wie bisher, müssen zwar alle Rentner eine Steuererklärung machen, aber nur rund 20% der Rentner zahlen überhaupt Steuern! Und durch die zusätzliche Betriebsrente kaum höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

BAG-Urteil vom 29.09.2010 zur rückgedeckten Unterstützungskasse im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers.

 

Der klagende Insolvenzverwalter und die Unterstützungskasse als Beklagtestritten darüber, ob die Unterstützungs-kasse verpflichtet ist, aufgelaufeneRückkaufswerte aus einer zur kongruen-ten Rückdeckung von Altersversorgungsleistungen abgeschlossenen Versicherung an die Insolvenzmasse auszukehren.
Mit Urteil vom 29.09.2010 (Az.:3 AZR107/08) entschied das BAG, dass der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf die Auskehrung des Rückkaufswertes der Rückdeckungsversicherung hat.
Die Unterstützungskasse sei als Versicherungsnehmerin laut Leistungsplan alleinberechtigt, die Rechte aus dem Versicherungsvertrag wahrzunehmen. Allein die Unterstützungskasse kann die Versicherung kündigen oder die Bezugsberechtigung aus der Versicherung widerrufen.

  Ich freue mich auf Sie

Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU

 

Theobaldstr. 11 A

65468 Trebur

  Rufen Sie jetzt an

   06147 - 598 514

Druckversion | Sitemap
© Marklerbüro Ewald