Betriebliche Altersvorsorge für mitarbeitende Familienangehörige

 

In vielen Familienunternehmen und bei Selbständigen ist der Ehepartner eine wichtige berufliche Stütze.

Eine bAV für den Partner verbessert die Familienvorsorge mithilfe des Staates. Alles spricht deshalb dafür!

 

Die spezielle Herausforderung:

Finanzbehörden gehen oft davon aus, dass die Systematik der bAV wegen des gemeinsamen Interesses (Ehe) missbraucht werden könnte. Durch Gesetze und Verordnungen hat der Staat für diesen Fall Rahmenbedingungen geschaffen, die es grundsätzlich zu beachten gilt.

 

Das auf Steuerkarte arbeitende Familienmitglied kann auch für sich selbst - durch eine Entgeltumwandlung vorsorgen.

Im ersten Dienstverhältnis über eine Direktversicherung und Unterstützungskasse.

Und im Zweiten (bei Steuerklasse 6) rein über eine U-Kasse.

Dieses birgt große Einsparpotentiale bzw. staatliche Förderungen!

Sehen Sie dazu auch bei Minijobber mit Überstunden nach.

 

Es geht ganz einfach. Sprechen Sie mit uns. 06147-598 514

Vorteile Arbeitgeber

  • Vorsorge für seine Familie

  • Minimaler Verwaltungsaufwand

  • Kein Ausweis in der Bilanz

 

Vorteile Angehörige

  • Ideale Ergänzung der Altersvorsorge

  • Ausschöpfen der steuerlichen und SV-rechtlichen Fördermöglichkeiten

  • Günstigere Besteuerung der Leistung im Rentenalter

  • Optional mit integriertem BU- und Todesfallschutz

 

  Ich freue mich auf Sie

Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU

 

Theobaldstr. 11 A

65468 Trebur

  Rufen Sie jetzt an

   06147 - 598 514

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