Betriebliche Altersvorsorge für mitarbeitende Familienangehörige
In vielen Familienunternehmen und bei Selbständigen ist der Ehepartner eine wichtige berufliche Stütze.
Eine bAV für den Partner verbessert die Familienvorsorge mithilfe des Staates. Alles spricht deshalb dafür!
Die spezielle Herausforderung:
Finanzbehörden gehen oft davon aus, dass die Systematik der bAV wegen des gemeinsamen Interesses (Ehe) missbraucht werden könnte. Durch Gesetze und Verordnungen hat der Staat für diesen Fall Rahmenbedingungen geschaffen, die es grundsätzlich zu beachten gilt.
Das auf Steuerkarte arbeitende Familienmitglied kann auch für sich selbst - durch eine Entgeltumwandlung vorsorgen.
Im ersten Dienstverhältnis über eine Direktversicherung und Unterstützungskasse.
Und im Zweiten (bei Steuerklasse 6) rein über eine U-Kasse.
Dieses birgt große Einsparpotentiale bzw. staatliche Förderungen!
Sehen Sie dazu auch bei Minijobber mit Überstunden nach.
Es geht ganz einfach. Sprechen Sie mit uns. 06147-598 514
Vorteile Arbeitgeber
Vorsorge für seine Familie
Minimaler Verwaltungsaufwand
Kein Ausweis in der Bilanz
Vorteile Angehörige
Ideale Ergänzung der Altersvorsorge
Ausschöpfen der steuerlichen und SV-rechtlichen Fördermöglichkeiten
Günstigere Besteuerung der Leistung im Rentenalter
Optional mit integriertem BU- und Todesfallschutz
Ich freue mich auf Sie
Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU
Theobaldstr. 11 A
65468 Trebur
Rufen Sie jetzt an
06147 - 598 514