Gesetzlicher Rentenanspruch in 10 Sekunden selbst berechnet

Bruttomonatseinkommen : 100 x (Jahre-Gesamtarbeitsleben) = Bruttorente
                                                                                                                – KV

                                                                                                                -  PV Beitrag
                                                                                                                - Steuer

Beispiel: Sie sind jetzt 27 Jahre jung und haben seit 5 Jahren ausgelernt. 3.500€ Brutto und zwischen 2.100€ bis 2.450€ Nettoeinkommen (Steuerklasse1 oder 3)
3.500€ Bruttolohn: 100 =35€ x 45 Jahre = 1.575€ gesetzliche Bruttorente
                                                                                    – voller Krankenversicherungsbeitrag (ca.15%)
                                                                                    – Pflegeversicherung (ca. 3%)
                                                                                    - Steuer (mindestens 15%)
                                                                                    - Inflation

Setzen Sie Ihr Bruttolohn und Ihre Lebensarbeitszeit ein und dann kommt das Erwachen!

Dieser reale junge Mann (StKl.1) verdient jetzt schon gut und hat weitere Aufstiegschanchen. Es fehlen ihm jetzt schon rund 900€ jeden Monat. Wieviel fehlt Ihnen?

Was ist dann mit Ihren Wünschen: Reisen, Urlaub, oder Kinder, Enkel finanziell unterstützen?

Lassen Sie uns miteinander eine für Sie passende Lösung finden.

Rufen Sie jetzt an 06147 - 598 514

Wie man seine Rente beantragt

 

Die 2017 aktualisierte, 24-seitige Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht’s“ der DRV erklärt, worauf bei der Beantragung einer gesetzlichen Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen-, Witwer- oder Waisenrente zu achten ist.

In der Broschüre wird unter anderem beschrieben, wo, wann und mit welchen Unterlagen und Formularen ein Rentenantrag gestellt werden sollte. So kann eine Rente beispielsweise persönlich vor Ort an einer der bundesweiten DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen, aber auch in Gemeindeverwaltungen oder Versicherungsämtern beantragt werden.

 

Darüber hinaus kann ein Rentenantrag in Papierform ausgedruckt und ausgefüllt an den zuständigen Rentenversicherungs-Träger gesendet oder auch direkt online bei der DRV gestellt werden.

Im Ratgeber wird empfohlen, einen Rentenantrag im Rahmen einer persönlichen Beratung an einer der Auskunfts- und Beratungsstellen des DRV zu stellen. Denn so können Fragen direkt mit dem Antragsteller geklärt und die Antragsunterlagen für eine schnelle Bearbeitung ohne Umwege an die richtigen Stellen weitergeleitet werden.

Enthalten in der Broschüre ist zudem eine Liste mit Anschriften und Telefonnummern der regionalen Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV.

 

Der Ratgeber kann kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 10004800 bestellt oder im DRV-Internetauftritt direkt als PDF-Datei heruntergeladen werden.

 

Die beiden folgenden Vorschläge sind nicht ganz ernst gemeint, könnten aber – konsequent durchgezogen – das Problem Altersarmut ein für alle Mal beseitigen.

Um unter anderem sinnlose Sendungen wie „Anne Will“, „Hart, aber fair“, „Maybrit Illner“ oder „Ihre Meinung“ zu produzieren, kassieren die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland mehr als 8 Milliarden Euro pro Jahr an Rundfunkgebühren.

Würde dieses Geld der von den hessischen Landespolitikern Tarek Al-Wazir, Stefan Grüttner und Thomas Schäfer ins Spiel gebrachten Deutschland-Rente zugeführt und dort 20 Jahre lang in Produktivkapital investiert, stünden – eine durchschnittliche jährliche Verzinsung von 4 Prozent vorausgesetzt – 2036 rund 265 Milliarden Euro zur Verfügung.

Das sollte reichen, um der Generation der heute 45-Jährigen im Alter eine auskömmliche Zusatzrente zu ermöglichen. Der Preis, dafür auf drei Talkshows pro Woche und den einen oder anderen Sonntags-Krimi zu verzichten, wäre mir nicht zu hoch.

Ihre individuellen Ansprüche können Sie in Ihrer Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung lesen. HIER  (da landen Sie: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ ) können Sie eine Aktuelle kostenlos anfordern.

Ihre Rente im Rentenbescheid - gibt es die wirklich?! Hier ein kurzer einfacher Erklärfilm

Quellenangabe: "obs/Stuttgarter Lebensversicherung a.G."

Rentenniveau sinkt weiter – zusätzliche Vorsorge immer wichtiger
Die gesetzliche Rente wird nach Angaben der Bundesregierung künftig noch weniger ausreichen, um den Lebensstandard aus der Zeit der Berufstätigkeit im Alter fortzuführen. So werde das sogenannte Sicherungsniveau (Rentenhöhe bezogen auf Ihr letzten Nettolohn) von 48,7% im Jahr 2013 auf 47,5% im Jahr 2020 und weiter auf 45,4% im Jahr 2027 absinken.
Bis 2030 sei mit einem Rentenniveau von 43% (vom letzten Nettolohn) zu rechnen.
Und das vor Steuern und ohne Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge! Auch ohne erhöte Krankheitskosten!
Ich frage mich: Wie und wo soll man da im Durchschnitt das 87. Lebensjahr erreichen - mit Rolator unter der Brücke leben?!

 

 

Gesetzlicher Rentenanspruch 



Wie hoch ist Ihr gesetzlicher Rentenanspruch im Alter?
Das errechnet sich aus der sogenannten Rentenformel. Sie besteht aus vier Faktoren:
den Entgeltpunkten (E) – wird nach dem Durchschnittseinkommen = 1E berechnet,
dem Zugangsfaktor (Z) - für alle die nach 2029 in Rente gehen ist er 1, pro Monat früher -0,003 bei später +0,005
dem Rentenartfaktor (R ist 1 - bei Altersrenten, Erwerbsunfähigkeit, volle Erwerbsminderungsrente
Rentenwert (A) in Euro, 27,47€ (in 2011).
Die Multiplikation dieser Faktoren ergibt die spätere monatliche Bruttorente, mathematisch lautet die Rentenformel = E x Z x R x A (gesetzliche Bruttorente).

Änderung des Rentenwertes zum 1. Juli 2014 von 28,14 Euro auf 28,61 Euro in Westdeutschland und von 25,74 Euro auf 26,39 Euro in Ostdeutschland.
 

Beispielrechnungen

Für einen normalen Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang in West-Deutschland ein Durchschnittseinkommen erzielt und entsprechende Rentenbeiträge gezahlt hat, ergibt sich 2011 somit folgende gesetzliche Rente:
E x Z x R x A = 45 x 1 x 1 x 27,47 Euro = 1.236 Euro
(507€ Inflationsbereinigt* mit 2%).

Jemand, der 40 Jahre lang 30 Prozent mehr als den Durchschnittsbeitrag gezahlt hat und ein Jahr früher in Rente geht, bekommt:
(40 x 1,3) x (1 - 12 x 0,003) x 1 x 27,47 Euro = 1.377,02 Euro
(623€ Inflationsbereinigt* mit 2%). *Inflation (Kaufkraftverlust)


Dies sind natürlich nur vereinfachte Beispielrechnungen.
Der "normale Standardrentner" (auch "Eckrenter" genannt), der 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eingezahlt hat, kommt in der Realität wohl kaum vor. So verdienen viele Arbeitnehmer zu Beginn ihres Berufslebens häufig unterdurchschnittlich und später überdurchschnittlich.


Außerdem kann jemand der 45 Jahre in die GRV eingezahlt hat – mit 65 ohne Abzüge in gesetzliche Rente gehen.
Daher ist es von Vorteil, wenn während der Schul-Studiumszeit die Minijobs/Einkünfte sozialversicherungspflichtig gemeldet werden.

 

Renteninformationsschreiben des Deutschen Rentenversicherungsbund (DRB)

Ab dem jeweiligen 25. Lebensjahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung das sogenannte Renteninformationsschreiben an alle Versicherten.
Eingerahmt in einem Kasten stehen die interessanten Zahlen:
1. die Höhe der gesetzlichen Rente, wenn man ab sofort aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert wäre, also wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten könnte.
2. der bereits erworbene Anspruch, also die künftige Rente, wenn man ab sofort keine Beiträge mehr leisten würde.
3. eine Prognose der Rente, wenn man weiter Beiträge wie in den vergangenen fünf Jahren zahlt.

Diese letzte Zahl ist die Wichtigste. Sie gibt Ihnen eine ungefähre Vorstellung von Ihrer künftigen"Brutto"-Rente.
Brutto deswegen, weil hiervon der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeht (nur bei GKV versicherte) und je nach Gesamteinkommen als Rentner auch noch Steuern.

Wer jetzt noch ehrlich zu sich selbst sein will, der berücksichtigt noch die Inflation (Kaufkraftverlust). Ich weiß, das tut weh - aber es ist ehrlich.


Und ich glaube nicht, dass der Staat - also wir - in Zukunft alle bisherigen sozialen Leistungen weiter zahlen kann. Erst recht nicht die Grundrente auf diesem Level.
Die Prognose im Bescheid geht davon aus, dass es keine Rentenerhöhungen mehr gibt und dass Sie keine Einkommenssteigerungen erzielen, also künftig nicht höhere Beiträge zahlen. So ist dies eine konservative Schätzung, aber zur Vorsicht sollte man nur mit diesem Wert kalkulieren. Denn die Kostenexplosion in der Kranken- und Pflegeversicherung steht uns noch bevor.Wie gesagt, alles eher viel niedriger.

(Stand 2013).

Die Armut in Deutschland verbreitet sich rassant
Berlin, 19.02.2015  Dr. Ulrich Schneider, Paritätische Wohlfahrtsverband

Bei den Rentnern ist die Armutsquote seit dem Jahr 2006 rasan um 48 Prozent gestigen und liegt jetzt bei 15,2%, sagte Schneider.

Und die Entwicklung bliebe explosiv. Denn angesichts eines sinkenden Rentenniveaus und stagnierender privater und betrieblicher Zusatzvorsorge droht immer mehr Rentnern die Altersarmut.

Als von Armut betroffen gelten nach allgemeiner europäischer Definition Menschen in Haushalten, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens (Median) beträgt. 2013 lag diese Armutsschwelle etwa für den Single-Haushalt bei 892 Euro im Monat.

Nachgelagerte Besteuerung der Renten ist gesetzeskonform
Die schrittweise ansteigende nachgelagerte Besteuerung von Renteneinkünften verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und führt auch nicht zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung.
Das geht aus den veröffentlichten Beschlüssen des Bundesverfassungs-Gerichts hervor (2 BvR 2683/11 und weitere), mit denen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerden von drei Rentnern nicht zur Entscheidung annahmen.
Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz hat die damalige Bundesregierung den schrittweisen Systemwechsel von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung von Renteneinkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und berufsständischen Versorgungswerken eingeführt

Laut den veröffentlichten Beschlüssen vom 29. September 2015 (2 BvR 2683/11) und vom 30. September 2015 (2 BvR 1066/10, 2 BvR 1961/10) sind die streitgegenständlichen Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  Ich freue mich auf Sie

Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU

 

Theobaldstr. 11 A

65468 Trebur

  Rufen Sie jetzt an

   06147 - 598 514

Druckversion | Sitemap
© Marklerbüro Ewald