"Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen."

   (Helmut Schmidt, ehem. Bundeskanzler und Finanzminister)

 

Noch nie was darüber gehört oder gesehen. Hier ein kurzer Erklärfilm der WWK.

 

 

Vorteile ArbeitnehmerInnen

 

  • Vorsorge ist in der Ansparphase Hartz-IV-sicher

  • Höherer finanzieller Zugewinn (bAV statt Gehaltserhöhung)

  • Firmenauto: 1%-Regel Versteuerung in eigene Tasche stecken

  • Kostengünstige Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenabsicherung

  • Sozialversicherungsersparnis während der Ansparphase, später nur Krankenversicherungsbeitrag (wer PKV versichert ist hat keine zu zahlen)
  • Steuerersparnis durch steuerfreie Beiträge und nachgelagerte Besteuerung der Leistung im Rentenalter (i. d. R. zu einem niedrigerenSteuersatz)
  • Einschluss von Hinterbliebenenleistung und Berufsunfähigkeitsrente
  • Bessere Vererbbarkeit als bei der Basis/Rürup-Rente
  • Rente und/oder Kapitalzahlung

 

Sehen Sie sich dazu auch mein Beispiel an, oder rechnen Sie selbst mal - wie es sich für Sie "rechnet"!!!

 

 

bAV-Pfändungsschutz bei Privatinsolvenz des Versorgungsberechtigten
Erst wenn die Betriebsrente fällig ist und gezahlt wird, kann sie auch gepfändet werden. Dies jedoch nur bei Betriebsrenten über der Pfändungsfreigrenze von derzeit mindestens monatlich 1.049,99 EUR. Zu beachten ist, dass diese Freigrenze nicht gilt, wenn keine Rente, sondern eine Kapitalzahlung erfolgt.
Auch schon übertragene bAV-Verträge (aus der Firma ausgeschieden, im Wege des versicherungsvertraglichen Verfahrens übertragen) unterliegen dem Insolvenzschutz.

(BGH, Beschluss vom 05.12.2013 – IX ZR 165/13). Die Versorgung bleibt also auch im Fall der Privatinsolvenz nach erfolgtem Ausscheiden laut den oben dargestellten Regelungen in der Anwartschaft gesichert.

Wo ist der Haken?

Klar, jede Medallie hat 2 Seiten.
Aber lassen Sie sich nicht von "Halbwahrheiten" verrückt machen. Immer alles betrachten!

 

Die bAV ist Pfändungs- und HartzIV Sicher. Dafür darf sie auch nur nach Ihrem 60. bzw. 62 .Lebensjahr bzw. zum gesetzlichen Renteneintritt ausgezahlt werden. Ist das schlimm? Soll ja auch im Idealfall Ihre Rentenlücke schließen!

 

Von der Rente gehen Kranken- und Pflegeversicherung als auch eventuell Steuern ab. Ja und? Dafür sparen Sie den Beitrag brutto für netto, ohne Abgaben. Das heist, die eingesparten Abgaben verzinsen sich für Sie mit. Und Ihr Arbeitgeber kann Ihren Anlagebetrag - für sie kostenfrei - mit finanzieren. 

 

Die gesetzliche Rente ist aber weniger. Stimmt. Aber lassen Sie sich es mal genau ausrechnen und gegenüber stellen. Die Rente aus der bAV ist 5 bis 10 mal mehr, als wenn Sie das Geld in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hätten.

 

Es gibt wirklich nur 2 echte Argumente, bei denen ich zwar helfen kann - aber nicht wiederlegen:

Die Höhe des Elterngeldes und das Arbeitslosengeld ist nach Erfahrungswert etwa 3-5% geringer. Wobei es die Möglichkeit für Verheiratete gibt - dass der, der arbeitslos wird, 1 Monat vorher in die bessere Steuerklasse geht. Dann kommt sogar mehr raus, als vorher!

 

Ich finde, dass ist alles im positiven Rahmen und machbar.

 

Also, nicht auf "Stammtischparolen" oder Unwissende hören. Rechnen lassen und selbst entscheiden!

 

Ich freue mich auf unser Kennenlernen. Bis gleich 06147 - 598 514

 

  Ich freue mich auf Sie

Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU

 

Theobaldstr. 11 A

65468 Trebur

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