Gesetzlich versichert und doch Privatpatient
Weitere Vorteile:
- Gestaltungsfreiheit: Wir können entscheiden welche Vorsorge gemacht wird
- Möglichkeit der Schließung einer
Versorgungslücke bei Ende der
Lohnfortzahlung
- günstige Gruppenkonditionen
- auch für die Familienangehörige
- und keine oder reduzierte Gesundheitsfragen mit Kontrahierungszwang* beim
Anbieter
*Kontrahierungszwang heißt: Der
Anbieter muss den Kunden annehmen – egal
wie krank er ist
Nachteile (die gar nicht erst aufkommen brauchen)
Bei manchen Anbietern und Tarifen fällt
der Gruppenrabatt nach Ausscheiden aus der Firma weg.
Bei fehlenden Zähnen 3, 2, oder sogar nur einem - gibt es einen Beitragszuschlag oder man bekommt den Schutz erst gar nicht.
Naja, dann liegt es an uns - zu vergleichen und den passenden Tarif für Sie zu finden.
Ist das ein Thema was Sie interessiert?
Sprechen Sie mit mir. Ich berate Sie gerne. 06147 - 598 514
Mal ne Frage: Fahren Sie gerne Fahhrad?
Steuererklärung: So machen Sie Ihr Firmenfahrrad geltend
Fahrradfahren ist gesund und zudem auch noch umweltfreundlich. Warum also nicht ein Dienstfahrrad für sich und Ihre Mitarbeiter anschaffen? Kleinere Besorgungen lassen
sich damit gut erledigen. Falls Sie weiter draußen sind oder in einer etwas hügeligeren Gegend sitzen, vielleicht ein Elektrofahrrad?
Was gilt dann bei der Einkommensteuererklärung?
Nehmen wir an, Sie haben das E-Fahrrad im März 2014 angeschafft. Es wird nicht für private Zwecke benutzt. Der Kaufpreis betrug brutto 2.290,75 € inklusive 19 % Umsatzsteuer (365,75 €). Nettobetrag
also 1.925 €.
Das gilt steuerlich
Die Anschaffungskosten können Sie nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Sie berücksichtigen sie daher im Wege der Abschreibung.
Die amtliche AfA-Tabelle der Finanzverwaltung geht von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 7 Jahren aus. Die jährliche Abschreibung beträgt daher (1.925 € / 7 =) 275 €.
Im Anschaffungsjahr können Sie die Jahres-AfA nur zeitanteilig berücksichtigen. Dass sind hier 10/12 von 275 €, also 229 €.
Tipp: Wie für alle abschreibungspflichtigen Wirtschaftsgüter gilt: Geringwertige Güter können Sie auf einen Schlag abschreiben – natürlich auch Ihr Dienstfahrrad oder E-Fahrrad für
die Mitarbeiter.
Ich freue mich auf Sie
Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU
Theobaldstr. 11 A
65468 Trebur
Rufen Sie jetzt an
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