Vorsitzende des Verwaltungsrats im GKV-Spitzenverband sieht den Zusatzbeitrag in den nächsten 2-3 Jahre von jetzt im Schnitt 1,1% auf 1,8-2% steigen. dpa, 24.04.2017

Uwe Klemens bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass seiner Ansicht nach, der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im Zuge der nächsten 3 Jahre um 1,8 bis 2 Prozent steigen könnte. Als Hintergrund dafür, gab er die vier bis fünf Milliarden Euro Zusatzkosten an, die aufgrund der Umsetzung des Koalitionsvertrages bereits jetzt zum Tragen kämen. Damit stellt sich der Verwaltungsratschef deutlich gegen sonst übliche Äußerungen – die nach dem Motto: Wiederhole etwas oft genug und die Welt wird es glauben - die Stabilität des Beitragssatzes preisen.

Ähnlich ehrlich hatte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, bereits im vergangenen Sommer ihre Einschätzung abgegeben. 

Und ich sage es seit 3 bis 4 Jahren, da es seit dem abzuschätzen ist und war. Und leider ist das nicht „die Spitze der Fahnenstange.“

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Krankenkassen weisen in hunderttausenden Fällen ärztliche Atteste und Verordnungen zurück. Patientenberater meinen, das passiere zu oft.
Bei fast 700 000 Prüfungen zu Reha-Leistungen kamen die MDK-Ärzte 2012 in 39 Prozent der Fälle zu dem Ergebnis: medizinische Voraussetzungen nicht erfüllt. Für Hilfsmittel wie zum Beispiel Hörgeräte wurden fast 500 000 Gutachten geschrieben - negative Urteile gab es bei 37 Prozent.

 

Von den Grenzen der Leistungspflicht in der GKV

Sozialgericht F.a.M, Urteil vom 09.07.2013 (Az.: S 25 KR 191/09)

Der Anspruch gesetzlicher Krankenversicherter auf ärztliche Behandlungen und Untersuchungen ist nicht unbeschränkt. Das gilt auch dann, wenn einem schwer kranken Versicherten von seinem Arzt ausdrücklich eine bestimmte Methode der Diagnose empfohlen worden ist.

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