Lukrative Anlage mit über 4% Rendite durch Steuer-Zins-Effekt

     Zur Zeit ein MUSS für alle ArbeitnehmerInnen die über 55 sind und erst recht für Selbständige.

     Die gegenwärtige Übergangsregelung birgt einen äußerst positiven Steuer-Effekt. Die Differenz zwischen der Steuerentlastung des Beitrags und der Rentenbesteuerung beträgt zur Zeit beachtliche zehn Prozent!
Zwischen 2020 und 2025 steigt diese sogar noch bis auf 15 Prozent!

2017 lässt sich der Beitrag zur Basisrente zu 84 Prozent (23.632€ bzw. Verheiratete 46.724€) steuerlich absetzen. also sind 19.624€ (39.248€) steuerlich ansetzbar. Parallel hierzu wird die Rente zu 74 Prozent versteuert.

 

     Das Besondere an der Basisrente ist also der Steueraspekt in zwei Phasen:
In der Ansparphase können die Beiträge in die Basisrente als Sonderausgaben - dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2025 jährlich um 2 Prozent - steuerlich geltend gemacht werden. Der Vorteil: das zu versteuernde Einkommen wird niedriger und damit auch die steuerliche Belastung.

 

Zum Beginn der Rentenphase wird festgelegt, wie hoch die Rente steuerlich belastet wird. Dieser Betrag, der in Euro bestimmt wird, bleibt dann während der gesamten Leistungsphase unverändert.    

     Selbständige und Freiberufler profitieren von der Basisrente, da sie die Möglichkeit haben - je nach Entwicklung des Geschäftsjahres - eine größere Summe in die Versicherung einzuzahlen.Dadurch können Sie Ihre Versorgung steuerbegünstigt auf- und ausbauen.


Weitere Vorteile der Basisrente:
Das angesparte Kapital wird im Fall einer Insolvenz nicht angerechnet; es besteht Pfändungsschutz in der Ansparphase.

Zusatzbaustein: die steuerlich geförderte Absicherung bei Berufsunfähigkeit.

 

    Grundlagen

 

Die Rürup-Rente ist eine seit 2005 staatlich stark subventionierte private Altersvorsorge.

Die Beiträge sind im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes progressiv steuerlich absetzbar.

Die Basis-Rente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag.
Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt und damit unabhängig von den Beitragszahlern.

 

Private Altersvorsorge über einen klassischen Rentenvertrag mit der Auszahlungsmöglichkeit von abgespartem Vermögen gibt es bei der Rürup-Rente nicht, d.h. das abgesparte Vermögen darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern fließt dafür in Form einer lebenslangen Rente dem Bezugsberechtigten zu und sichert seine private Altersvorsorge mit ab.

 

Die Rürup-Rente kann bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres (Altverträge) bzw. 62. bei Neuverträgen fließen. Damit ist ab diesem Zeitpunkt bereits private Altersvorsorge mit einem Rürup-Vertrag möglich.

Die Rürup-Rente wird bei Versterben des Bezugsberechtigten als private Altersvorsorge an die Ehefrau lebenslang weitergezahlt. Ebenfalls haben die Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bzw. solange sie auf der Steuerkarte stehen - einen Anspruch auf eine private Rente aus dem angesammelten Vermögen.

 

Angesammeltes Vermögen ist in der Ansparphase, innerhalb gesetzlicher Grenzen, Insolvenz geschützt und Hartz-IV sicher!

 

Lassen Sie uns gemeinsam rechnen, ob neben der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und Riester diese Vorsorge bei Ihnen passt!

 

Anruf genügt 06147 - 598 514

Diesen Beitrag lasse ich so stehen - obwohl die Regierung jetzt beschlossen hat - das gesetzliche Eintrittsalter auf 63 zu senken. Dies ist eine volkswirtschaftliche Katastrophe und wird sicherlich wieder geändert.
Außerdem ändert es nichts daran, dass Sie dennoch für sich selbst zusätzlich Vorsorgen müssen.

  Ich freue mich auf Sie

Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU

 

Theobaldstr. 11 A

65468 Trebur

  Rufen Sie jetzt an

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