Die einzelne Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine kostengünstige Einzellösung. Der Zahl-Beitrag kann sich durch die Gewinnverrechnung reduzieren. Die Gewinnverrechnung entsteht durch die erhobenen aber nicht benötigten Risikoanteile.
Die BU zusätzlich in einer privaten Renten-, oder Risiko- Lebensversicherung kann bis zu 15% günstiger sein, als eine einzelne BU-Police. Jedoch muss ein gewisser Beitrag für die Rentenversicherung einkalkuliert werden.
Die BU-Invest hat eine Geld-zurück-Option. Der Teil des Beitrags der nicht für die Risikoabdeckung gebraucht wird, wird in Fonds investiert. Wenn diese gut laufen, gibt es am Ende des Vertrages eine steuerfrei Kapitalauszahlung. Das freie Geld entsteht durch die Differenz zwischen Brutto und Nettobeitrag - der steuerfrei angelegt wird. Da die Differenz dem Kunden zusteht, muss es ihm auch steuerfrei wieder zufließen.
Die BU in der Basis-Rente al StartUp ist eine besondere Form der Rürup-Rente mit BU. Im Gegensatz zur normalen Basis-Rente bietet die StartUp einen sehr günstigen Startbeitrag für z.B. bei der Allianz mit max. 4 Jahre bei vollem BU-Schutz.
Sind Versicherungsnehmer durch Arbeitslosigkeit oder finanzielle Engpässe nicht in der Lage, ihre Versicherungsprämien zu entrichten, kann die Versicherung - bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung - für einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherungsnehmer erhält während dieser Zeit seinen Versicherungsschutz, ohne Beiträge zu entrichten. Sonst nicht!
Überschüsse, die während des Versicherungsverlaufs durch Anlage der Kundenbeiträge entstehen, werden von Beginn an eingesetzt, um die Versicherungsprämie zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu reduzieren.
Regelmäßige monatliche Rentenzahlung durch den Versicherer bei anerkannter Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit („gelber Schein). Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente wird bei Abschluss der Versicherung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart.
Das Bezugsrecht legt fest, welche Person im Fall der Berufsunfähigkeit Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält.
Dienstunfähigkeit liegt nach Beamtenrecht vor, wenn Beamte auf Lebenszeit wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauerhaft unfähig sind. Dienstunfähigkeit bezieht sich ausschließlich auf den Beamtenstatus und ist nicht immer gleichbedeutend mit Berufsunfähigkeit.
Eine Versicherung, deren Leistung bei Eintritt einer schweren Erkrankung fällig wird. Typische Erkrankungen sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson und vergleichbare Krankheitsbilder. Die Leistung besteht in der Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme.
Die Erstprüfung ist die Antragsprüfung nach Beantragung von Berufsunfähigkeitsrente durch den Versicherer. Sie dient der Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn die versicherte Person keine Arbeit mehr ausüben kann.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente löste die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Erwerbsminderungsrente kann wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung gezahlt werden. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn ein Versicherter einer (egal welcher am Arbeitsmarkt ausübbaren Arbeit) beruflichen Tätigkeit weniger als drei Stunden am Tag nachgehen kann. Besteht noch die Fähigkeit, mehr als drei und weniger als sechs Stunden am Tag zu arbeiten, liegt teilweise Erwerbsminderung mit anteiliger Rentenzahlung vor.
Wartezeit unmittelbar nach dem Abschluss einer Versicherung oder Leistungsfall, in der Versicherungsleistungen noch nicht gewährt werden.
Versicherungsnehmer können nur auf eine der sozialen Stellung und Ausbildung, als auch einkommensähnlichen Beruf verwiesen werden. Der Versicherer ist damit von der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente befreit.
Berufsunfähigkeit und damit die Voraussetzung für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente liegt unter anderem vor, wenn ein Kräfteverfall über den üblichen, altersbedingten Kräfteverfall hinausgeht.
Ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Sie leistet, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung über die Dauer der Lohnfortzahlung, in der Regel sechs Monate, hinausgeht. Der Anspruch auf Krankengeld besteht bis zu einer Arbeitsunfähigkeit von 18 Monaten.
Der Leistungsantrag ist der Antrag auf Erbringung der vereinbarten Versicherungsleistung. Im Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente.
Wer berufsunfähig ist und Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, ist bei den meisten Anbietern verpflichtet, gesundheitliche Verbesserungen zu melden.
Versicherte sind verpflichtet, dem Versicherer vertragsrelevante Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen mitzuteilen. Die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung können zum Beispiel die Mitteilung über eine Änderung der beruflichen Tätigkeit verlangen. Wer seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, riskiert den Versicherungsschutz.
Versicherer haben ein Recht auf die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit, um mögliche gesundheitliche Verbesserungen festzustellen. Die Nachprüfung ist durch Auskunftsersuchen oder ärztliche Untersuchung möglich.
Im Rahmen einer Versicherung ist die Nachversicherungsgarantie die Zusage des Versicherers, zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherungssumme oder Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Dabei handelt es sich um den Zeitraum, für den ein Arzt die Dauer der Berufsunfähigkeit vorhersagt. In der Regel erfolgt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Berufsunfähigkeit über den Prognosezeitraum von sechs Monaten hinausgeht.
Einige Berufe sind mit einem höheren Risiko der Berufsunfähigkeit verbunden als andere. Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, ist für kaufmännische Angestellte oder Beamte deutlich niedriger, als für Handwerker oder Pflegepersonal. Arbeitnehmer in Risikoberufen zahlen meist höhere Versicherungsprämien.
Versicherer berechnen Versicherungsnehmern, die aufgrund einer besonders gefährlichen Berufstätigkeit oder einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko der Berufsunfähigkeit mit sich bringen, einen Risikozuschlag zur Versicherungsprämie.
Versicherungsnehmer haben ein gesetzliches Rücktrittsrecht von Versicherungsverträgen. Die Rücktrittsfrist beträgt in der Regel 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Im Fall von Lebensversicherungen kann die Frist bis zu 30 Tagen verlängert werden. Um das Rücktrittsrecht nutzen zu können, dürfen noch keine Prämien gezahlt worden sein. Wird der Kunde nicht über sein Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Frist auf 30 Tage. Wird der Versicherungsnehmer darüber hinaus unzureichend über seine Verbraucherrechte informiert, kann sich die Rücktrittsfrist bis zu einem Jahr verlängern.
Sehen Versicherungsbedingungen die rückwirkende Zahlung vor, erfolgt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit, unabhängig vom Zeitpunkt der Leistungsbeantragung.
Übergangsgeld erhalten Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung zur Erleichterung der Rückkehr in den Beruf als finanziellen Zuschuss für eine berufliche Rehabilitation.
Differenz zwischen dem letzten Netto-Einkommen und Rentenleistungen bei Berufsunfähigkeit als Summe von
Versicherer verzichten bei Berufsunfähigkeit auf die abstrakte und konkrete Verweisung in einen anderen Beruf und erbringen die Versicherungsleistung unabhängig von einer möglichen anderen Berufstätigkeit.
Versicherungsnehmer sind verpflichtet, beim Abschluss einer Versicherung Informationen über mögliche Vorerkrankungen anzugeben.
Wer berufsunfähig ist, kann gleichzeitig erwerbsunfähig sein. In den meisten Fällen
trifft diese Übereinstimmung jedoch nicht zu. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihrem zuletzt (und oft auch vorletzten) ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können.
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist Berufsunfähigkeit längst kein Grund für die Anerkennung einer Erwerbsunfähigkeit mehr. Stattdessen verweist der Rentenversicherer Sie auf einen anderen Job.
Und wenn Sie den nicht annehmen, gibt es kein Geld!
Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet eine monatliche Rente in der vertraglich vereinbarten Höhe, sobald Sie vollständig erwerbsunfähig sind. Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag irgendeine am Arbeitsmarkt angebotene Tätigkeit verrichten können oder eine Berufstätigkeit aus anderen Gründen unmöglich ist. An dieser für die gesetzliche Rentenversicherung geltenden Definition orientieren sich auch private Versicherungsunternehmen. Eine Rente aus Ihrer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie daher nur, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr in der Lage sind, einer Berufstätigkeit nachzugehen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird Sie daher möglichst in eine andere als Ihre erlernte oder zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit verweisen. Vielfach sind mit dieser abstrakten Verweisung deutliche Einkommensverluste verbunden. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist daher für Schüler, Studenten, Selbstständige und Personen mit einer nicht versicherbaren Tätigkeit interessant.
Da es einen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz nur noch für einen kleinen Personenkreis gibt, ist für einen umfassenden Schutz die private Absicherung erforderlich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit. Sobald Ihre Gesundheit Sie für die Dauer von mindestens sechs Monaten an dieser Berufsausübung hindert, können Sie bei entsprechender Vertragsgestaltung bereits eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. Oft reicht eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent aus. Selbst wenn Sie noch eine andere als Ihre bisherige berufliche Tätigkeit ausüben können, erhalten Sie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Eine abstrakte Verweisung in eine andere berufliche Tätigkeit kennen Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht. Die höheren Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung – verglichen mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung – sind aufgrund der umfangreicheren Leistungen gerechtfertigt.
Ich freue mich auf Sie
Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU
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