Selbständige Berufsunfähigkeitsrente (SBU)

Die einzelne Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine kostengünstige Einzellösung. Der Zahl-Beitrag kann sich durch die Gewinnverrechnung reduzieren. Die Gewinnverrechnung entsteht durch die  erhobenen aber nicht benötigten Risikoanteile.


Berufsunfähigkeitzusatzversicherung (BUZ)

Die BU zusätzlich in einer privaten Renten-, oder Risiko- Lebensversicherung kann bis zu 15% günstiger sein, als eine einzelne BU-Police. Jedoch muss ein gewisser Beitrag für die Rentenversicherung einkalkuliert werden.


Berufsunfähigkeitsrente mit Invest (BU-Invest)

Die BU-Invest hat eine Geld-zurück-Option. Der Teil des Beitrags der nicht für die Risikoabdeckung gebraucht wird, wird in Fonds investiert. Wenn diese gut laufen, gibt es am Ende des Vertrages eine steuerfrei Kapitalauszahlung. Das freie Geld entsteht durch die Differenz zwischen Brutto und Nettobeitrag - der steuerfrei angelegt wird. Da die Differenz dem Kunden zusteht, muss es ihm auch steuerfrei wieder zufließen. 


Berufsunfähigkeitsrente in der Basis-Rente (Rürup)
Die BU in der
BasisRente kann als Ausgabe steuerlich abgesetzt werden, solange der Anteil der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr als 49,99% des Gesamtbeitrages überschreitet. Der Anteil für die Altersvorsorge muss also mehr als 50% des Gesamtbeitrags betragen.
Die Besteuerung der BU-Rente ist etwas ungünstiger. So muss zum Beispiel eine in 2014 beginnende BU-Rente zu 68% als Einnahme versteuert werden. Dies steigt bis zum Jahr 2030 auf 100% an.


Berufsunfähigkeitsrente in der Basis-Rente (Rürup) als StartUp

Die BU in der Basis-Rente al StartUp ist eine besondere Form der Rürup-Rente mit BU. Im Gegensatz zur normalen Basis-Rente bietet die StartUp einen sehr günstigen Startbeitrag für z.B. bei der Allianz mit max. 4 Jahre bei vollem BU-Schutz.


Berufsunfähigkeitsrente in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Die BU in der betrieblichen Altersvorsorge ist in der Sparphase steuer- und sozialabgabenfrei. Dafür ist die Rente voll steuer- und sozialabgabenpflichtig (also bei gesetzlich Krankenversicherten Abzug von Pflege-, Krankenversicherungsbeiträgen).
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung über betriebliche Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung) kann wegen einer vereinfachten Gesundheitsprüfung Vorteile haben.

Die Nachteile der Kombination Berufsunfähigkeit mit betrieblicher Altersvorsorge (bAV) wiegen jedoch i.d.R. schwerer:

  • der Arbeitgeber wählt bei einem Gruppenvertrag den BAV Anbieter aus, d.h. er sucht nicht unbedingt nach den besten BU Bedingungen (die je nach AN unterschiedlich sein können)
  • ein Gruppenvertrag mit einheitlichen Durchschnittsbeiträgen ist von Vorteil für ältere, körperlich tätige Arbeitnehmer in schlechteren Berufsgruppen, junge Akademiker in der besten und günstigsten Berufsgruppe zahlen dort jedoch i.d.R. mehr als nötig
  • auch das unerwünschte Risiko, dass Gesundheitsdaten an den Arbeitgeber gelangen
  • Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der dann ggf. Ansprüche des Arbeitnehmers durchsetzen muss, z.B. auf Beitragsbefreiung
  • und für den Arbeitgeber besteht das Risiko, ggf. für die BU einstehen zu müssen wenn die Versicherung nicht zahlen sollte
  • bei einem Arbeitgeberwechsel kann das Guthaben einer Direktversicherung zwar i.d.R. auf einen neuen Anbieter übertragen werden, das gilt jedoch nicht für die BU – hier ist dann ggf. ein neuer Vertrag mit neuer Gesundheitsprüfung und höherem Eintrittsalter erforderlich

Beitragsfreistellung

Sind Versicherungsnehmer durch Arbeitslosigkeit oder finanzielle Engpässe nicht in der Lage, ihre Versicherungsprämien zu entrichten, kann die Versicherung - bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung - für einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherungsnehmer erhält während dieser Zeit seinen Versicherungsschutz, ohne Beiträge zu entrichten. Sonst nicht!

Beitragsverrechnung

Überschüsse, die während des Versicherungsverlaufs durch Anlage der Kundenbeiträge entstehen, werden von Beginn an eingesetzt, um die Versicherungsprämie zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu reduzieren.

Die Berufsunfähigkeitsrente

Regelmäßige monatliche Rentenzahlung durch den Versicherer bei anerkannter Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit („gelber Schein). Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente wird bei Abschluss der Versicherung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart.

Bezugsrecht

Das Bezugsrecht legt fest, welche Person im Fall der Berufsunfähigkeit Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält.

Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit liegt nach Beamtenrecht vor, wenn Beamte auf Lebenszeit wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauerhaft unfähig sind. Dienstunfähigkeit bezieht sich ausschließlich auf den Beamtenstatus und ist nicht immer gleichbedeutend mit Berufsunfähigkeit.

Dread Disease-Versicherung

Eine Versicherung, deren Leistung bei Eintritt einer schweren Erkrankung fällig wird. Typische Erkrankungen sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson und vergleichbare Krankheitsbilder. Die Leistung besteht in der Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme.

Erstprüfung

Die Erstprüfung ist die Antragsprüfung nach Beantragung von Berufsunfähigkeitsrente durch den Versicherer. Sie dient der Feststellung der Berufsunfähigkeit.

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen

  • weniger als drei Stunden am Tag eine berufliche Tätigkeit ausüben kann
  • den Weg zum Arbeitsplatz nicht bewältigen kann
  • außergewöhnliche und betriebsunübliche Pausen benötigt.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn die versicherte Person keine Arbeit mehr ausüben kann.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente löste die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Erwerbsminderungsrente kann wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung gezahlt werden. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn ein Versicherter einer (egal welcher am Arbeitsmarkt ausübbaren Arbeit) beruflichen Tätigkeit weniger als drei Stunden am Tag nachgehen kann. Besteht noch die Fähigkeit, mehr als drei und weniger als sechs Stunden am Tag zu arbeiten, liegt teilweise Erwerbsminderung mit anteiliger Rentenzahlung vor.

Karenzzeit

Wartezeit unmittelbar nach dem Abschluss einer Versicherung oder Leistungsfall, in der Versicherungsleistungen noch nicht gewährt werden.

Konkrete Verweisung

Versicherungsnehmer können nur auf eine der sozialen Stellung und Ausbildung, als auch einkommensähnlichen Beruf verwiesen werden. Der Versicherer ist damit von der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente befreit.

Kräfteverfall

Berufsunfähigkeit und damit die Voraussetzung für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente liegt unter anderem vor, wenn ein Kräfteverfall über den üblichen, altersbedingten Kräfteverfall hinausgeht.

Krankengeld

Ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Sie leistet, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung über die Dauer der Lohnfortzahlung, in der Regel sechs Monate, hinausgeht. Der Anspruch auf Krankengeld besteht bis zu einer Arbeitsunfähigkeit von 18 Monaten.

Leistungsantrag

Der Leistungsantrag ist der Antrag auf Erbringung der vereinbarten Versicherungsleistung. Im Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente.

Meldepflicht

Wer berufsunfähig ist und Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, ist bei den meisten Anbietern verpflichtet, gesundheitliche Verbesserungen zu melden.

Mitwirkungspflicht

Versicherte sind verpflichtet, dem Versicherer vertragsrelevante Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen mitzuteilen. Die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung können zum Beispiel die Mitteilung über eine Änderung der beruflichen Tätigkeit verlangen. Wer seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, riskiert den Versicherungsschutz.

Nachprüfung

Versicherer haben ein Recht auf die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit, um mögliche gesundheitliche Verbesserungen festzustellen. Die Nachprüfung ist durch Auskunftsersuchen oder ärztliche Untersuchung möglich.

Nachversicherungsgarantie

Im Rahmen einer Versicherung ist die Nachversicherungsgarantie die Zusage des Versicherers, zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherungssumme oder Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Prognosezeitraum

Dabei handelt es sich um den Zeitraum, für den ein Arzt die Dauer der Berufsunfähigkeit vorhersagt. In der Regel erfolgt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Berufsunfähigkeit über den Prognosezeitraum von sechs Monaten hinausgeht.

Risikoberuf

Einige Berufe sind mit einem höheren Risiko der Berufsunfähigkeit verbunden als andere. Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, ist für kaufmännische Angestellte oder Beamte deutlich niedriger, als für Handwerker oder Pflegepersonal. Arbeitnehmer in Risikoberufen zahlen meist höhere Versicherungsprämien.

Risikozuschlag

Versicherer berechnen Versicherungsnehmern, die aufgrund einer besonders gefährlichen Berufstätigkeit oder einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko der Berufsunfähigkeit mit sich bringen, einen Risikozuschlag zur Versicherungsprämie.

Rücktrittsrecht

Versicherungsnehmer haben ein gesetzliches Rücktrittsrecht von Versicherungsverträgen. Die Rücktrittsfrist beträgt in der Regel 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Im Fall von Lebensversicherungen kann die Frist bis zu 30 Tagen verlängert werden. Um das Rücktrittsrecht nutzen zu können, dürfen noch keine Prämien gezahlt worden sein. Wird der Kunde nicht über sein Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Frist auf 30 Tage. Wird der Versicherungsnehmer darüber hinaus unzureichend über seine Verbraucherrechte informiert, kann sich die Rücktrittsfrist bis zu einem Jahr verlängern.

Rückwirkende Zahlung

Sehen Versicherungsbedingungen die rückwirkende Zahlung vor, erfolgt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit, unabhängig vom Zeitpunkt der Leistungsbeantragung.

Übergangsgeld

Übergangsgeld erhalten Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung zur Erleichterung der Rückkehr in den Beruf als finanziellen Zuschuss für eine berufliche Rehabilitation.

Versorgungslücke

Differenz zwischen dem letzten Netto-Einkommen und Rentenleistungen bei Berufsunfähigkeit als Summe von

  • gesetzlicher Erwerbsminderungsrente
  • Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung
  • Leistungen aus der berufsständischen Versorgung von Freiberuflern.

Verweisungsverzicht

Versicherer verzichten bei Berufsunfähigkeit auf die abstrakte und konkrete Verweisung in einen anderen Beruf und erbringen die Versicherungsleistung unabhängig von einer möglichen anderen Berufstätigkeit.

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Versicherungsnehmer sind verpflichtet, beim Abschluss einer Versicherung Informationen über mögliche Vorerkrankungen anzugeben.


Wer berufsunfähig ist, kann gleichzeitig erwerbsunfähig sein. In den meisten Fällen trifft diese Übereinstimmung jedoch nicht zu. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihrem zuletzt (und oft auch vorletzten) ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist Berufsunfähigkeit längst kein Grund für die Anerkennung einer Erwerbsunfähigkeit mehr. Stattdessen verweist der Rentenversicherer Sie auf einen anderen Job. Und wenn Sie den nicht annehmen, gibt es kein Geld!

Leistungen der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet eine monatliche Rente in der vertraglich vereinbarten Höhe, sobald Sie vollständig erwerbsunfähig sind. Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag irgendeine am Arbeitsmarkt angebotene Tätigkeit verrichten können oder eine Berufstätigkeit aus anderen Gründen unmöglich ist. An dieser für die gesetzliche Rentenversicherung geltenden Definition orientieren sich auch private Versicherungsunternehmen. Eine Rente aus Ihrer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie daher nur, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr in der Lage sind, einer Berufstätigkeit nachzugehen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird Sie daher möglichst in eine andere als Ihre erlernte oder zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit verweisen. Vielfach sind mit dieser abstrakten Verweisung deutliche Einkommensverluste verbunden. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist daher für Schüler, Studenten, Selbstständige und Personen mit einer nicht versicherbaren Tätigkeit interessant.

Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung geht deutlich weiter

Da es einen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz nur noch für einen kleinen Personenkreis gibt, ist für einen umfassenden Schutz die private Absicherung erforderlich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit. Sobald Ihre Gesundheit Sie für die Dauer von mindestens sechs Monaten an dieser Berufsausübung hindert, können Sie bei entsprechender Vertragsgestaltung bereits eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. Oft reicht eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent aus. Selbst wenn Sie noch eine andere als Ihre bisherige berufliche Tätigkeit ausüben können, erhalten Sie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Eine abstrakte Verweisung in eine andere berufliche Tätigkeit kennen Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht. Die höheren Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung – verglichen mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung – sind aufgrund der umfangreicheren Leistungen gerechtfertigt.

  Ich freue mich auf Sie

Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU

 

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