Mal ist es kalt und stürmisch, mal regnet es
sintflutartig, oder es ist heiß wie in im Death Valley. Bestes Umfeld für geplatzte Rohre, umfallende Bäume, zerstörte Dächer und Photovoltaik-Anlagen, überflutete Kellerräume und
brennende Ställe oder gar Häuser.
Die Wohngebäudeversicherung greift Hausbesitzern genau dann unter die Arme, wenn ein schwerer Schaden am Eigenheim das Konto zu belasten droht.
Wann genau greift eine Wohngebäudeversicherung?
Was sollte sie beinhalten bzw. muss extra abgesichert werden?
Und welche Anbieter können hier überzeugen?
Entscheidend für die Höhe der Prämie sind neben dem Wert des Gebäudes, Bauart sowie Lage auch der Abstand zu anderen Gebäuden oder zu Wasser.
Eine grobe Übersicht gibt check24 oder
finanztest.
Doch welche Absicherung ist für Ihr Gebäude und Sie genau passend und daher optimal?!
Erst recht bei Gebäuden die über 30 Jahre sind, oder nah an einem Fluß stehen!
Wer haftet, wenn Sie im Notfall auf Kosten (im schlimmsten Fall auf allen Kosten) sitzen bleiben? Sie alleine.
Oder Sie lassen sich richtig beraten und einen umfassenden Marktüberblick mit den
Bedingungswerken erstellen.
Und dann entscheiden Sie mit einem, der sich auskennt.
Klar, ein Anruf genügt. 06147-598514
Auf was Sie bei Ihrem Versicherungsschutz achten sollten:
Alles fest mit dem Haus verbundene ist
mitversichert.
Gute Anbieter leisten auch über den ersetzten Schaden hinaus, übernehmen beispielsweise Aufwendungen für Aufräum- und Abbrucharbeiten. Oder sie bezahlen die Unterbringung in einem Hotel, falls das
Haus zeitweise nicht bewohnbar ist oder die Rückreisekosten aus dem Urlaub. Die Anbieter kommen mitunter auch für notwendige Schutzmaßnahmen an der beschädigten Immobilie auf und lassen provisorisch
Türen und Fenster einbauen.
Vermeiden Sie eine Unterversicherung. Dafür reicht schon aus, die Immobilie durch den 1914-Wert zum gleitenden Neuwert zu versichern. So passt sich die Deckungssumme der Preisentwicklung an.
Kommt es aufgrund von Starkregen zu Rückstau und der Keller des Eigenheims läuft voll, zahlt die Versicherung für entstandene Schäden am Gebäude nur, wenn Elementarschäden extra mitversichert ist.
Wenn der Versicherer Ihnen gekündigt hat, bitten Sie
telefonisch ihn es zurück zu nehmen. Mit den Worten: Bitte nehmen Sie die Kündigung zurück und ich kündige Ihnen. Das Schreiben geht Ihnen heute noch zu.
Sie werden sonst in die Wagnisdatei der Versicherer eingetragen und kaum noch einen
finden - der Ihr Gebäude versichert! Dann Sind Sie froh, wenn es
einer mit 2-300% höherem Beitrag noch macht.
Kurze Anmerkung (Tellerrand)
Die KfZ-Teilkasko zahlt auch bei Sturmschäden am eigenen Pkw.
Beschädigt Blitzeinschlag, Hagel oder Sturm den eigenen Pkw, kommt dafür die Teilkaskoversicherung auf. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Sturm Dachziegel oder Äste auf das Auto schleudert. Der Teilkaskoschutz deckt auch Schäden durch Überschwemmungen ab.
Ich freue mich auf Sie
Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU
Theobaldstr. 11 A
65468 Trebur
Rufen Sie jetzt an
06147 - 598 514