Kurze Anmerkung (Tellerrand)

Die KfZ-Teilkasko zahlt auch bei Sturmschäden am eigenen Pkw.

Beschädigt Blitzeinschlag, Hagel oder Sturm den eigenen Pkw, kommt dafür die Teilkaskoversicherung auf. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Sturm Dachziegel oder Äste auf das Auto schleudert. Der Teilkaskoschutz deckt auch Schäden durch Überschwemmungen ab.

Das Folgende zu lesen - können sich die sparen - die immer nur nach dem Billigsten suchen.

Wer sich einen sehr guten Überblick über die KfZ-Tarife auf dem Markt machen möchte – sollte sich die Ausgabe Finanztest 11/2013 Seite 70-77 „ansehen“. Doch auch hier wurden falsche Schlüsse gezogen. Es sind mal wieder die Sieger, die ich nie anbieten würde (abgespeckte Tarife - aber halt billig!).

Das sollte Ihnen wichtig sein. Achten Sie auf die Vertragsbedingungen. Also auf das, was versichert ist!

Auf was legen Sie Wert?

Zum Beispiel wenn Sie einen Neuwagen haben - wie lange bekommen Sie nach einem Unfall Neu für Alt? Oder wenn Sie einen neuen Gebrauchten haben – wie lange ist die Kaufpreisentschädigung?

Marderbiss und Folgeschäden, Zusammenstoß mit Tier jeglicher Art, Rabattretter, Einschluss grobe Fahrlässigkeit und/oder etc.

Was ist Ihnen wichtiger - niedriger Beitrag, oder gute Schadensregulierung?!

100€ sparen, oder 10.000€ aus eigener Tasche zahlen. Es gibt aber auch GUTE die Günstig aber nicht billig sind!

 

Gründe für Ärger über den Kfz-Versicherer*

Grund

Filialversicherer, in Prozent

Direktversicherer, in Prozent

* Mehrfachnennung möglich, sortiert nach Filialversicherern, Quelle: Disq-Studie „Kfz-Versicherer 2015 – Mehr Transparenz – mehr Kundennähe“

Zu hohe Beiträge/Erhöhung der Beiträge

26,7

14,3

Nicht zufriedenstellende Schadensregulierung

26,0

39,5

Schlechter Kundenservice

16,3

11,8

Geringe Kompetenz der Mitarbeiter

15,5

17,6

Lange Bearbeitungszeit

15,3

5,9

Unfreundliche Mitarbeiter

11,2

12,6

Schlechte Erreichbarkeit

7,9

12,6

Mangelnde Transparenz

2,5

2,5

Unattraktives Leistungsangebot

2,3

3,4

Für Fahrer gibt es seit Frühjahr 2014 neue Regelungen des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems.
Seit dem
 1. Mai 2014 werden nur noch Verstöße in das Zentralregister aufgenommen, die eine unmittelbare Beeinflussung der Sicherheit im Straßenverkehr darstellen. Auch das Punktesystem wird angepasst.
Je nach Schwere der Verstöße wird es nur noch maximal drei Strafpunkte geben und nicht wie bisher bis zu sieben Punkte.
Ein Führerscheinentzug erfolgt dann allerdings schon bei acht statt bisher 18 vorliegenden Punkten.
Eine Ermahnung erfolgt bei vier, eine Verwarnung nach sechs Punkten.
Schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, zum Beispiel das unsachgemäße Telefonieren am Steuer oder die Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch falsches Parken, werden mit einem Punkt geahndet.
 
Zwei Strafpunkte erhalten Verkehrssünder bei besonders schweren Verstößen, wozu unter anderem das Überfahren roter Ampeln gehört.
 
Straftaten im Straßenverkehr wie Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer werden seit Mai 2014 mit drei Punkten bestraft.

 

Kommentar und Tipps zum KfZ-Versichererwechsel

Viele Lockvogelaussagen von Redaktionen und Portalen sind unseriös

 

Wer hat den wirklich - bei gleicher oder sogar besseren Bedingungen - beim Wechsel des Autoversicherers mehrere hundert Euro oder sogar über 800€ jährlich gespart?

Beim Blick in die Medien als auch auf Suchmaschinenportalen zeigt sich, dass dieser Unsinn massenhaft und unkritisch nachgedruckt und beworben wird.

Wo es sich wirklich lohnt mal nachzudenken – ist bei der Einstufung für Fahranfänger.

Wenn möglich, lassen Sie einen zweiten Vertrag auf sich laufen (egal ob Eltern oder Großeltern). Oder vielleicht gibt es einen nicht genutzten Vertrag bei den Großeltern.

Bei beidem gilt: bei der Frage „wer nutzt das Fahrzeug“ unbedingt den jüngsten Fahrer bzw. den Sprößling eintragen. Normalerweise kann man dann nach einem halben Jahr den Vertrag mit den günstigen Prozenten auf das Familienmitglied übergeben. Oder auch später, da natürlich nur auf die SF-Klasse eingestuft werden kann, die das Familienmitglied mit der Fahrlizens nachweisen kann.

Haben Sie keinen 2. Vertrag, melden Sie ein Mofa auf sich an und übertragen dann den Vertrag.

(eine Auflistung weitere Einsparmöglichkeiten ist auf Seite 66 Finanztest 11/2013)

 

Wechsel
Die Kündigung muss bis zum 30. November bei dem bisherigen Anbieter sein. Ob als Mail, FAX oder (Brief mit Einschreiben und Rückschein).
Lassen Sie sich den Empfang bestätigen – und das besser vor dem 30. November. Und haben Sie bitte vorher ein konkretes und korrektes Angebot. Dann klappt Ihr Wechsel normalerweise ohne Probleme.

 

Ja ich habe einen Vergleichsrechner, doch der hat auch nicht alle guten Anbieter – genauso wenig wie der bei Check24. Deshalb habe ich 2 Vergleichsrechner! Suchen Sie sich den Anbieter aus den SIE für gut bewerten und machen Sie sich die Mühe und gehen Sie auf dem seine Internet-Seite und machen dort das Angebot und Abschluss.

 

Ich hoffe die Tipps waren für Sie oder Ihre Bekannten hilfreich.

Wenn ja, freue ich mich - wenn Sie den Beitrag empfehlen.

 

  Ich freue mich auf Sie

Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU

 

Theobaldstr. 11 A

65468 Trebur

  Rufen Sie jetzt an

   06147 - 598 514

Druckversion | Sitemap
© Marklerbüro Ewald