Die Hausratversicherung kann Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementarschäden, Einbruch und Vandalismus ersetzen. Schäden durch Überschwemmung oder Überspannungsschäden an Elektrogeräten (z. B. TV, PC) sind dagegen nicht immer automatisch mitversichert.
Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde.


Zur Einrichtung können gehören: elektrische Geräte, Küche, Teppiche, geliehene Sachen, Bargeld, Haustiere, Gartengeräte oder auch die Campingausrüstung. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.

 

Welche Schäden vom Versicherer bezahlt werden hängt davon ab, welche Sie ein- abgeschlossen haben und ob Sie für "die richtige" Versicherungssumme (VS-Summe) bezahlt haben.
Wichtig ist hierbei ein sogenannter "Unterversicherungsverzicht".
Das heist: Der Versicherer zahlt bis zur abgeschlossenen Versicherungssumme - auch wenn diese kleiner ist, als durch die pauschale VS-Summe x Wohnquatratmeter sich errechnen und bezahlt werden hätten müssen!

 

Falls Sie schon eine Hausrat haben, ist es sinnvoll mal die 10 Minuten für einen Tarifvergleich zu investieren.

 

 

Auf was Sie bei ihrem Versicherungsschutz achten sollten:

 

  • Überspannungsschäden ohne Selbstbeteiligung mitversichern

Schäden an Elektrogeräten aufgrund von Überspannung sollten ausdrücklich abgedeckt sein - am besten ohne Selbstbeteiligung.

  • Wenn zusätzlich Elementarschutz in die Versicherung eingeschlossen ist,

werden Möbel oder Teppiche die durch Überschwemmung oder Wasserrückstau beschädigt werden bezahlt.

  • Eine ausreichende Versicherungssumme ist entscheidend.

Diese soll möglichst dem Neuwert des Hausrates entsprechen, um Unterversicherung zu vermeiden. Es empfiehlt sich mindestens 650 Euro pro Quadratmeter zu versichern. Ist die versicherte Summe zu niedrig, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten unter Umständen nur anteilig.

Die häufigsten Fragen zur Hausratversicherung
 

 1. Welche Gegenstände zählen eigentlich zum Hausrat?
 2. Zählen Fahrräder auch zum Hausrat?

 3. Gegen welche Gefahren bietet die Hausratversicherung Schutz?
 4. Welche Wertsachen versichern Hausratversicherungen nicht?
 5. Wer benötigt überhaupt eine Hausratversicherung?
 6. Was meint der Begriff Unterversicherung, und was versteht man unter einem
    Unterversicherungsverzicht?

 7. Von welchen Faktoren hängt die richtige Versicherungssumme ab?
 8. Wie ergibt sich der Beitrag für meine Hausratversicherung?
 9. Welche Rolle spielt die Wohnfläche in der Hausratversicherung, und wie wird sie berechnet?
10. Welche Auswirkungen hat ein Wohnungswechsel auf den Versicherungsschutz?
11. Besteht Versicherungsschutz, wenn Dinge aus einem verschlossenen Auto entwendet 
      werden?

12. Was bedeutet Gefahrerhöhung, und wozu verpflichtet sie mich?
13. Sind Schäden durch Feuer von der Hausratversicherung abgedeckt?
14. Zahlt meine Hausratversicherung, wenn etwas aus dem Bank-Tresor oder Bank-Schließfach
     gestohlen wurde?

15. Was ist bei längerer Abwesenheit von der Wohnung − zum Beispiel im Fall von Dienstreisen
      oder Auslandseinsätzen – zu beachten?

16. Sind die Habseligkeiten meines Untermieters über meine Hausratversicherung geschützt?
17. Zahlt meine Hausratversicherung die Hotelkosten, wenn meine Wohnung durch einen
      Schadensfall unbewohnbar geworden ist?

18. Kann ich Vandalismus bei einem Einbruchdiebstahl versichern?
19. Kommt die Hausratversicherung für Schäden durch Sturm und Hagelschlag auf?
20. Was sollte ich in einem Schadensfall tun?
21. In welchen Abständen sollte ich meine Hausratversicherung überprüfen?
22. Haftet meine Hausratversicherung auch für die Folgeschäden eines Stromausfalls?
23. Haftet meine Versicherer im Fall eines Wasserrohrbruchs?
24. Haftet meine Hausratversicherung für Diebstähle aus dem Krankenhauszimmer?
25. Haftet meine Hausratversicherung auch für Tiefkühl- und Gefriergut?
26. Kommt meine Hausratversicherung für die Kosten einer unverhofften Rückreise aus dem Urlaub auf?
27. Wie reagiert die Hausratversicherung bei Nutzwärme- und Sengschäden?
28. Sind Implosionsschäden über die Police der Hausratversicherung abgedeckt?
29. Leistet meine Hausratversicherung, wenn mein Aquarium oder mein Wasserbett ausläuft?
30. Zahlt meine Hausratversicherung, wenn von meinem Grundstück Gartenmöbel oder Gartengeräte gestohlen werden?
31. Deckt meine Hausratversicherung eigentlich Elementarschäden ab?
32. Zahlt meine Hausratversicherung in dem zwar unwahrscheinlichen, dass ein Fahrzeug an mein Haus anprallt oder ein Flugzeug an- oder aufprallt?
33. Mir wird Wäsche von der Wäscheleine gestohlen. Zahlt die Hausratversicherung den Schaden?
34. Meine Tochter absolviert eine Ausbildung in einer anderen Stadt. Benötigt sie jetzt eine eigene Hausratversicherung?
35. Sind Überspannungsschäden versichert?
36. Ist Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung versichert?
37. Was versteht man unter einem Einbruchdiebstahl?


 

1. Welche Gegenstände zählen eigentlich zum Hausrat?

Zum Hausrat zählen alle beweglichen Wertsachen und Gegenstände, die sich in zu Hause befinden und die Ihrem privaten Gebrauch dienen, also Möbel, Küchengeräte, Waschmaschine, Kühlschrank, Staubsauber, Unterhaltungselektronik, Computer, Kleidungsstücke, Wäsche, Bücher, DVDs, die Spielsachen Ihrer Kinder, sogar Lebensmittel, Heizöl, Brennstoffe und in eingeschränktem Umfang auch Wertsachen wie Schmuck, Briefmarken, Münzen oder andere Kunstgegenstände. Den Verlust oder die Beschädigung von Hausrat – durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel – ist durch die Hausratversicherung abgedeckt. Zum Schutzbereich der Versicherung gehören auch Keller, Balkon, Terrasse, Waschküche und Hobbyraum, so dass auch die meisten Ihrer Habseligkeiten, die dort lagern, im Schadensfall dem Schutz der Hausratversicherung unterfallen.

2. Zählen Fahrräder auch zum Hausrat?

Ja, aber normalerweise nur dann, wenn sie sich zum Zeitpunkt eines Einbruchdiebstahls direkt in der Wohnung, in einem verschlossenen Kellerraum oder in einer ordnungsgemäß verschlossenen Garage, also innerhalb des Schutzbereiches befinden. Will man sich auch außerhalb dieser Zone mittels der Hausratversicherung vor einem Fahrraddiebstahl schützen, dann muss man einen Zuschlag zahlen bzw. eine Zusatzversicherung abschließen, die allerdings meistens auch nur dann leistet, wenn das entwendete Fahrrad aus dem Hausrat durch ein Schloss gesichert und zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr entweder in Gebrauch war oder sich in einem abgeschlossenen Raum befand.

3. Gegen welche Gefahren bietet die Hausratversicherung Schutz?

In der Regel springt die Hausratversicherung ein und kommt für einen Verlust bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf, wenn dieser durch Einbruchdiebstahl (Raub, Vandalismus), Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden) oder Hagel und Sturm entstanden ist. Der Schutz der Versicherung kann auf Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Glasbruchschäden (an Fensterglasungen und Mobiliarglas inklusive Glaskeramikkochflächen), Fahrraddiebstahl und Wasseraustritt (Beispielsweise aus Wasserbetten oder Aquarien) erweitert werden. Gegen Aufpreis sind auch sogenannte Elementarschäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Sturm, Lawinen und Vulkanausbrüche versicherbar, eine Option für alle, die in einem Gefahrengebiet (zum Beispiel am Fuße eines Gebirges oder in der Nähe eines Flussufers) wohnen. Abgesehen davon, dass die Hausratversicherung für zerstörten oder abhanden gekommenen Hausrat finanziellen Ausgleich leistet, trägt die Versicherung übrigens auch die Kosten von Aufräumarbeiten, Hotelübernachtungen oder Bewachungs- und Schutzmaßnahmen, die anfallen, wenn Ihr Zuhause nach einem Unglück nicht mehr bewohnbar sein sollten. Oft nicht dem Schutz der Hausratversicherung unterfällt der einfache Diebstahl, wenn also ein Dieb durch die offene Terrassentür ins Haus kommt und dann einen Diebstahl begeht.

4. Welche Wertsachen versichern Hausratversicherungen nicht?

Schäden am Hausrat, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, unterfallen im Schadensfall nicht dem Schutz der Hausratversicherung. Grob fahrlässig handeln sich beispielsweise dann, wenn Sie vor dem Antritt einer Reise ihre Türen und Fenster nicht ordnungsgemäß verschließen oder wenn Sie im Winter Ihre Rohre einfrieren lassen, weil Sie Ihre Wohnung nicht beheizen. Zahlen müssen Versicherungen nicht bei Diebstahlschäden durch Einschleichen in die Wohnung und bei Schäden durch Trickbetrug. Glasbruchschäden, Wasserschäden (die durch schadhafte Aquarien oder Wasserbetten entstehen) sowie Elementarschäden (durch Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen und andere Naturkatastrophen), werden nur dann übernommen, wenn sie gegen Zuschlag zusätzlich versichert wurden. Wird Ihnen Hausrat außerhalb des Schutzbereiches gestohlen (zum Beispiel der Laptop im Café), kommt die Hausratversicherung dafür nicht auf. Der Schutz der Versicherung erstreckt sich auch nicht auf alles, das fest mit dem Gebäude verbunden ist (wie Satellitenanlagen, maßgefertigte Einbauschränke und -küchen, Heizungsanlagen etc.) oder das als Teil des Gebäudes selbst angesehen werden muss (Dach, Fenster, Wände, Türen et.). Hierfür ist die Gebäudeversicherung zuständig. Überhaupt nicht versicherbar sind Schäden, die durch kriegerische Ereignisse, Unruhen, Revolten oder Nuklearunfälle hervorgerufen werden.

5. Wer benötigt überhaupt eine Hausratversicherung?

Auf eine Hausratversicherung getrost verzichten können allein diejenigen, die ihre Wohnung ausschließlich zur Übernachtung nutzen und entsprechend spartanisch ausgestattet haben - also wird kaum jemand auf die Versicherungen für den Hausrat verzichten können. Alle anderen, vor allem wenn sie über hochwertiges Inventar verfügen, benötigen unbedingt eine Hausratversicherung, um bei einem Schaden zum Beispiel durch Diebstahl, Feuer, Hagel oder Sturm den beschädigten oder zerstörten Hausrat zum Neuwert ersetzt zu bekommen. Wer in einem solchen Fall keine Versicherung vorweisen kann, bleibt ganz allein auf seinem Schaden sitzen.

6. Was meint der Begriff Unterversicherung, und was versteht man unter einem Unterversicherungsverzicht?

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Gesamtwert des Hausrates die vertraglich angegebene Versicherungssumme übersteigt. Bei einem Schaden übernimmt die Versicherung dann die erlittenen Verluste nur anteilig, selbst wenn sie finanziell unterhalb der versicherten Summe anzusiedeln sind. Ein sogenannter Unterversicherungsverzicht, den die Versicherungen deshalb offerieren, wird dann wirksam, wenn schon ab Vertragsbeginn die Versicherungssumme über einen Wert pro Quadratmeter Wohnfläche (500-650 Euro/qm) berechnet wird.

7. Von welchen Faktoren hängt die richtige Versicherungssumme ab?

Die richtige Versicherungssumme hängt natürlich vom Gesamtwert Ihres in der Wohnung befindlichen Hausrats ab. Aber wie ermitteln die Versicherungen den genau? Wer kann sich schon exakt an den Neuwert des Laptops, des Wintermantels, der Schlafzimmermöbel erinnern? Da die Bestimmung des Gesamtwerts Ihres Hausrates sich nicht einfach gestalten dürfte, berechnen die Versicherungen den nach der folgenden Formel: 1 qm Wohnfläche x 650 Euro = Versicherungssumme. Beträgt die Fläche Ihrer Wohnung beispielsweise 100 qm, dann ergibt sich folglich eine Versicherungssumme von 65.000 Euro. Reicht diese Summe offensichtlich nicht aus, weil Sie wertvolle Antiquitäten, Schmuckstücke, Kunstgegenstände oder teure Kleidungsstücke besitzen, dann addieren sie den Wert dieses Hausrats einfach zum Ergebnis aus der Formelrechnung hinzu und erhalten so Ihre individuell angemessene Deckungssumme. Fällt Ihnen die Bestimmung des Werts Ihres Hausrats schwer, hilft ein sachverständiger Gutachter, den Ihnen Ihre Versicherung gerne vermittelt. Achten Sie auf jeden Fall aber bei der Berechnung der Versicherungssumme peinlich darauf, nicht unterversichert zu sein, damit Sie bei Schäden die entstandenen Verluste von der Versicherung in vollem Umfang ersetzt bekommen.

8. Wie ergibt sich der Beitrag für meine Hausratversicherung?

Ausschlaggegend für die Höhe des Beitrags der Hausratversicherung als Schutz gegen Gefahren zum Beispiel durch Diebstahl, Feuer, Hagel oder Sturm sind die beiden Faktoren Versicherungssumme und Wohnort. Bezüglich des Wohnortes werden Sie von der Versicherung automatisch in eine bestimmte Tarifzone eingeordnet. Dabei gilt die Regel: Große Stadt = großer Beitrag, kleine Stadt = kleiner Beitrag. Denn in Ballungsräumen und Metropolregionen besteht aller Erfahrung nach ein höheres Schadensrisiko, das den Schutz verteuert. Wird er Ihnen zu teuer, können Sie mit ihrem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbaren, die meist bei 150 Euro bis 500 Euro liegt – dann ist die Prämie niedriger, obwohl die Versicherungssumme gleich bleibt.

9. Welche Rolle spielt die Wohnfläche in der Hausratversicherung, und wie wird sie berechnet?

Die Fläche spielt nicht nur eine Rolle bei der Berechnung der richtigen Versicherungssumme, sondern bildet auch einen Risikofaktor bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags. Wird nämlich bei einem Schaden offenbar, dass die tatsächliche Fläche die vertraglich angegebene übersteigt, wird Ihre Versicherung die finanziellen Leistungen mindern. Berechnet wird die Wohnfläche aus der Grundfläche sämtlicher Räume Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung sowie Ihrer bewohnten Nebengebäude. Relevant ist dabei das Innenmaß ohne Innenwände, wobei Dachschrägen nicht abgezogen werden. Balkone, Terrassen, Loggien und Treppen zählen nicht zur Wohnfläche.

10. Welche Auswirkungen hat ein Wohnungswechsel auf den Versicherungsschutz?

Lediglich dann, wenn sich die neue Wohnung außerhalb Deutschlands befindet, endet der Versicherungsvertrag beim Wohnungswechsel, ansonsten geht der Schutz automatisch auf Ihr neues Zuhause über und gilt für die Zeit des Umzugs sogar für beide Wohnungen. Melden Sie Ihrem Versicherer allerdings spätestens bei Beginn Ihres Umzugs den Wohnungswechsel, damit er den Versicherungsschutz rechtzeitig an die veränderten Bedingungen anpassen kann. Sollte sich bei dieser Anpassung ein höherer Versicherungsbeitrag ergeben, kommen Sie in den Genuss eines auf einen Monat befristeten außerordentlichen Kündigungsrechtes gegenüber den Versicherungen.

11. Besteht Versicherungsschutz, wenn Dinge aus einem verschlossenen Auto entwendet werden?

Ja, Schutz der Versicherungen zum Beispiel gegen Diebstahl, Feuer, Hagel oder Sturm besteht aber nur bis zu bestimmten finanziellen Obergrenzen. Lassen Sie also auch in einem ordnungsgemäß verschlossenen KFZ keinen wertvollen Hausrat zurück.

12. Was bedeutet Gefahrerhöhung, und wozu verpflichtet sie mich?

Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt, oder steht momentan ein Baugerüst an Ihrem Haus? Falls ja, dann sollten Sie diese besonderen Umstände schleunigst Ihrer Hausratversicherung anzeigen, denn sie führen zu einer meldepflichtigen Gefahrerhöhung. Versäumen Sie es, ihre Versicherung von der erhöhten Risikolage in Kenntnis zu setzen, kann sie beim Eintritt von Schäden finanzielle Kürzungen vornehmen.

13. Sind Schäden durch Feuer von der Hausratversicherung abgedeckt?

Ja, und zwar dann, wenn sie durch Brand (also offenes Feuer), Einschlag eines Blitzes (der direkt im versicherten Hausrat einschlägt) oder Explosion entstanden sind. Schäden am Hausrat durch Schwelbrände, bei denen es sich ja nicht um offenes Feuer handelt, sind hingegen in der Regel nicht abgedeckt, können aber bei einigen Versicherern im Rahmen einer erweiterten Deckung miterfasst werden.

14. Zahlt meine Hausratversicherung, wenn etwas aus dem Bank-Tresor oder Bank-Schließfach gestohlen wurde?

Nein, für den Diebstahl von Wertsachen aus einem Bank-Tresor oder Bank-Schließfach haftet allein die Bank, die sie schließlich in Gewahrsam genommen hat. Eine Zusatzdeckung bieten in diesem Fall dennoch einige Versicherer an, wohl deshalb, weil das Schadensrisiko ziemlich gering sei dürfte.

15. Was ist bei längerer Abwesenheit von der Wohnung − zum Beispiel im Fall von Dienstreisen oder Auslandseinsätzen – zu beachten?

Wenn Sie längere Zeit, nämlich mehr als 60 Tage, nicht zu Hause sind, etwa wegen einer Dienstreise, dann müssen Sie Ihren Versicherer davon unbedingt in Kenntnis setzen. Denn diese Abwesenheit erhöht natürlich das Risiko eines Einbruchdiebstahls, selbst wenn Sie es dadurch minimieren, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens regelmäßig Ihre Zuhause kontrollieren lassen. Tritt nämlich tatsächlich ein Schadensfall ein, kann die Hausratversicherung dessen Regulierung verweigern, wenn Sie ihr Ihre Abwesenheit zuvor nicht angezeigt haben.

16. Sind die Habseligkeiten meines Untermieters über meine Hausratversicherung geschützt?

Nein, er muss sich für seinen Hausrat selbst um Versicherungsschutz bemühen. Vermieten Sie ihm allerdings ein möbliertes Zimmer unter, dann ist die entsprechende Ausstattung, die ja zu Ihrem Besitz zählt, über Ihre Versicherung geschützt.

17. Zahlt meine Hausratversicherung die Hotelkosten, wenn meine Wohnung durch einen Schadensfall unbewohnbar geworden ist?

Müssen Sie in ein Hotel ziehen, weil Sie aufgrund einer massiven Beschädigung nicht mehr zu Hause wohnen können, dann übernimmt Ihre Hausratversicherung maximal 100 Tage lang die entstehenden Unterbringungskosten, die allerdings 100 Euro pro Tag nicht überschreiten dürfen.

18. Kann ich Vandalismus bei einem Einbruchdiebstahl versichern?

Begnügen sich die Täter bei einem Einbruchdiebstahl nicht damit, Hausrat aus Ihrer Wohnung zu entwenden, sondern richten darin auch noch schwere Verwüstungen an, dann bietet Ihre Hausratversicherung auch für den Fall des Vandalismus bei einem Einbruchdiebstahl Versicherungsschutz.

19. Kommt die Hausratversicherung für Schäden durch Sturm und Hagelschlag auf?

Ihre Versicherung trägt Sturmschäden, die nachweislich (örtlicher Wetterdienst) bei einer Windstärke von mindestens 8 entstanden sind. Schäden durch Hagelschlag Unterfallen ebenfalls dem Schutz der Hausratversicherung.

20. Was sollte ich in einem Schadensfall tun?

Nicht zu viel des Guten! Lassen Sie auf jeden Fall den beschädigten Hausrat so unverändert wie möglich, damit sich die Versicherung davon einen unverfälschten Eindruck verschaffen kann. Und wenn dies unmöglich ist, dann sollten sie den ursprünglichen Schadenszustand zumindest durch Foto- oder Videoaufnahmen dokumentieren und eine Schadensliste erstellen, bevor Sie eingreifen.

21. In welchen Abständen sollte ich meine Hausratversicherung überprüfen?

Am besten sollten Sie regelmäßig ein Update Ihrer Police vornehmen, dringend aber bei wertvollen Neuanschaffungen und sonstigen Zukäufen, um einerseits sicherzustellen, dass die Deckungssumme für den Hausrat nicht reicht und um andererseits zu vergleichen, ob eine andere Versicherung Sie nicht zu gleichen Konditionen zu einem günstigeren Preis schützt. Denn wenn Sie ihre Police erst nach Jahren wieder anlässlich eines eingetretenen Schadensfalls aus Ihrem Aktenordner hervorholen, können Sie mitunter eine böse Überraschung erleben, sofern Sie dann feststellen müssen, dass sie erheblich unterversichert sind nur einen Teil des Schadens von ihrer Hausratversicherung ersetzt bekommen. Im Allgemeinen nämlich steigt der Wert Ihres Hausrates mit den Jahren stetig und nicht selten erheblich an.

22. Haftet meine Hausratversicherung auch für die Folgeschäden eines Stromausfalls?

Nein, Schäden am Hausrat infolge eines Stromausfalls, einer Stromunterbrechung oder eines Versagens von Kühleinrichtungen unterfallen nicht dem Schutz der Versicherungen und müssen nicht erstattet werden. Sie lassen sich aber bei einigen Versicherungen in einem bestimmten Rahmen gegen einen Zusatzbeitrag versichern.

23. Haftet meine Versicherer im Fall eines Wasserrohrbruchs?

Einige Versicherer bieten an Schäden, die durch massiven Wasseraustritt infolge eines Wasserrohrbruchs entstehen, mitzuversichern. Planschen Sie zu wild in der Badewanne, oder werfen Sie Wasserkanister, Eimer oder andere wassergefüllte Behälter in Ihrer Wohnung um, können Sie nicht mit Versicherungsschutz rechnen.

24. Haftet meine Hausratversicherung für Diebstähle aus dem Krankenhauszimmer?

Müssen Sie eine Zeit lang stationär im Krankenhaus behandelt werden und wird Ihnen dann aus dem Krankenzimmer etwas entwendet, dann haftet Ihre Hausratversicherung in begrenztem Umfang nur dann, wenn Sie diesen Schutz eigens mit ihr vereinbart haben.

25. Haftet meine Hausratversicherung auch für Tiefkühl- und Gefriergut?

Nur dann, wenn Schäden daran gegen einen Zuschlag eigens versichert sind. In der Regel fällt Tiefkühl- du Gefriergut, das infolge eines Stromausfalls, einer Stromunterbrechung oder einer technischen Störung aufgetaut und verdorben ist, nicht unter den Versicherungsschutz der Versicherungen.

26. Kommt meine Hausratversicherung für die Kosten einer unverhofften Rückreise aus dem Urlaub auf?

Sie müssen Ihren Urlaub abbrechen und dringend nach Hause reisen, weil es dort zu einem erheblichen Schadensfall gekommen ist? Manche Versicherungen übernehmen die durch die überstürzte Rückkehr entstandenen Mehrkosten, wenn das im Bedingungswerk der Versicherung geregelt ist.

27. Wie reagiert die Hausratversicherung bei Nutzwärme- und Sengschäden?

Unterschiedlich: Nur dann, wenn Schäden am Hausrat infolge von Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind, werden sie von der Versicherung übernommen, es sei denn Sie haben sie in Form einer Deckungserweiterung eigens versichert.

28. Sind Implosionsschäden über die Police der Hausratversicherung abgedeckt?

Implosionsschäden – zum Beispiel durch das Implodieren eines klassischen Röhrenfernsehgerätes – werden nur von einigen Versicherern getragen.

29. Leistet meine Hausratversicherung, wenn mein Aquarium oder mein Wasserbett ausläuft?

Schäden, die auf diese Weise entstehen, können in der Hausratversicherung grundsätzlich versichert werden.

30. Zahlt meine Hausratversicherung, wenn von meinem Grundstück Gartenmöbel oder Gartengeräte gestohlen werden?

Solche Schadensfälle sind bei einigen Versicherungen versichert.

31. Deckt meine Hausratversicherung eigentlich Elementarschäden ab?

Sogenannte Elementarschäden, die durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Vulkanausbrüche verursacht werden, sind nur gegen einen Zuschlag versicherbar und keinesfalls durch eine Standardpolice abgedeckt.

32. Zahlt meine Hausratversicherung in dem zwar unwahrscheinlichen, dass ein Fahrzeug an mein Haus anprallt oder ein Flugzeug an- oder aufprallt?

Sogar gegen dieses Szenario kann man sich mit einer Hausratversicherung absichern, diese Absicherung zählt allerdings nicht zum Standardschutz.

33. Mir wird Wäsche von der Wäscheleine gestohlen. Zahlt die Hausratversicherung den Schaden?

In begrenztem Umfang ist dieser Schaden bei einigen Versicherern abgedeckt.

34. Meine Tochter absolviert eine Ausbildung in einer anderen Stadt. Benötigt sie jetzt eine eigene Hausratversicherung?

Nein, Kinder, die aufgrund einer Ausbildung (früher auch aufgrund von Wehr- oder Zivildienst) zeitweise nicht im Haushalt wohnen, bleiben in den Schutz der elterlichen Hausratversicherung einbezogen, sie müssen für ihre Habseligkeiten keine eigene Versicherung abschließen.

35. Sind Überspannungsschäden versichert?

Oft werden Wertsachen in der Wohnung durch Überspannungsschäden zerstört. Die sind zwar in den meisten Hausrattarifen abgedeckt – allerdings meist nicht ausreichend. Standardmäßig sind oft nur Schäden versichert, die im Stromnetz auftreten – das ist jedoch selten der Fall. Meist entstehen die Schäden bei Gewittern durch den Einschlag eines Blitzes – und dieser Fall sollte versichert sein und zwar mit einer möglichst hohen Versicherungssumme.

36. Ist Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung versichert?

Ein Fahrraddiebstahl ist im Rahmen der Hausratversicherung nur bei Einbruchdiebstahl in Ihrer Wohnung, im abgeschlossenen Keller oder der abgeschlossenen Garage versichert. Bei vielen Hausratversicherungen können Sie den einfachen Fahrraddiebstahl – zum Beispiel vor dem Haus oder am Bahnhof – aber zusätzlich versichern. Voraussetzung für den Versicherungsschutz beim Fahrraddiebstahl ist dann aber, dass die Fahrräder abgeschlossen sind und nicht nachts draußen stehen. Versichern lässt sich ein Fahrraddiebstahl natürlich auch durch eine separate Fahrradversicherung. Dann kann der Fahrraddiebstahl aus dem Umfang der Hausratversicherung gestrichen werden.

37. Was versteht man unter einem Einbruchdiebstahl?

Ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Hausratversicherung wird angenommen, wenn jemand in einen umschlossenen Raum eines Gebäudes einbricht oder einsteigt und Wertsachen wegnimmt. Als Einbruchsdiebstahl gilt auch, wenn jemand mit falschen Schlüsseln oder mit vorher gestohlenen Schlüsseln in ein Gebäude einbricht. Auch der Aufbruch von verschlossenen Behältern in einem Raum wird als Einbruchdiebstahl bewertet. Hat sich jemand in einen Raum eingeschlichen und verborgen gehalten und entwendet er aus den dann verschlossenen Räumen Wertsachen, gilt dies ebenfalls als Einbruchdiebstahl – diese Form von Einbruchdiebstahl kennt man vor allem bei Menschen, die sich in Geschäften einschließen lassen, um dann zu stehlen.

  Ich freue mich auf Sie

Dipl.-Ing. Norbert Ewald
Versicherungsmakler für Ihr KMU

 

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